Text einer Postkarte aus der Weimarer Republik. Verfasser und alles weitere unbekannt.
Abschrift:
„Postkartentext: Freiheit-Republik“ weiterlesenEine Webseite zum Thema Demokratie, Polizei und der Geschichte der Gewerkschaften der Polizei in der Weimarer Republik
Text einer Postkarte aus der Weimarer Republik. Verfasser und alles weitere unbekannt.
Abschrift:
„Postkartentext: Freiheit-Republik“ weiterlesenObjekt einer Zeit: von Jörgum & Trefz, Frankfurt/M.
OTTO HÖRSING, VORSITZ.D.R.B. * SCHWARZ-ROT-GOLD *
WIR WOLLEN SEIN EIN EINIG VOLK VON BRÜDERN
Rütlischwur, darunter Signatur des Herstellers. 33 mm. Mitgeprägter Henkel.
„Alu-Medaille: Otto Hörsing – Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ weiterlesenFolgende Informationen liegen vor:
„Am 28. März wurde Heinrich Lietz als erstes SPD-Mitglied zusammen mit 9 Kommunisten in Schutzhaft genommen. Lietz war Polizeihauptmann in der Polizeischule Hann. Münden und leitete die Ausbildung des Reichsbanners und deren Wehrverbände.
„Polizeihauptmann Heinrich Lietz, Hann. Münden“ weiterlesenCarl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:
Erziehung durch die Rotzneesen
Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.
„Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925“ weiterlesenZeitungsberichte der Vossischen Zeitung aus Berlin:
Das „Recht auf die Pistole“. Der Tod des Reichsbannerkameraden. – Freispruch für den Angeklagten.
Obwohl für den Rehnig-Prozeß drei Verhandlungstage vorgesehen waren, konnte die Beweisaufnahme schon am Mittag des zweiten Tages abgeschlossen und das Urteil verkündet werden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Rehnig ein Jahr Gefängnis. Er begründete seinen Antrag damit, daß der Angeklagte sich tatsächlich in Notwehr befunden habe, also an sich nicht zu bestrafen sei. Verwerflich und strafbar sei nur die Wahl des Verteidigungsmittels. Auf keinen Fall hätte Rehnig zum Revolver greifen dürfen. Die beiden Verteidiger Rehnigs plädierten auf Freispruch. Zu ihren Plädoyers verteidigte sie das Recht auf die Pistole, weil sich Rehnig in unmittelbarer Lebensgefahr befunden habe. Der eine Verteidiger ging sogar so weit die „Reichsbannerleute als die wahren Mörder“ ihres Kameraden Schulz zu bezeichnen, ohne daß ihn der Vorsitzende wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung rief. Das Gericht sprach Rehnig nach dreiviertelstündiger Beratung frei. In der Urteilsbegründung folgte es den Ausführungen der Verteidiger. Trotzdem bemerkte der Richter, daß der gewalttätige und schießlustige Rehnig eine Gefahr für das Leben seiner Mitmenschen sei. Rehnig selbst nahm das Urteil mit derselben zynischen Gelassenheit hin, mit der er der Verhandlung gefolgt war.
„Berliner Tageblatt Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925“ weiterlesenZeitungsberichte der Deister- und Weserzeitung aus Hameln
Vom:
Zeitungsberichte der Berliner Börsenzeitung
Vom:
Zeitungsberichte der Berliner Volks-Zeitung
Vom:
Zeitungsberichte des Vorwärts