Von 10-12 Uhr nutzte die Polizeidirektion Göttingen die Räumlichkeiten des Kunstkreises für die Verabschiedung des scheidenden Polizeidirektor Thorsten Massinger und die Amtseinführung seines Nachfolgers Matthias Kinzel. Ohne die beiden, hätte es dieses Ausstellungsprojekt nicht gegeben. Einen Verlaufsbericht zu dieser Veranstaltung gibt es hier:
„Tagesbericht 27.08.2020: #fhstraßenkämpferhm – Staffelstabübergabe und Mulitiplikatorenveranstaltung“ weiterlesenSchlagwort: Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold
Einladung zu eine Workshop über „Geschichtsarbeit vor Ort“ zum Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Hameln – 5. Sept. 2020.
Hameln, 26.07.2020: Der Landesverband Hamburg des Reichsbanners lädt für Samstag, dem 5. September2020 zu einem Workshop „Geschichtsarbeit vor Ort“ nach Hameln ein. Hintergrund ist im Kreise von Interessierten über die Nutzung und Betreuung der GDW-Wanderausstellung zum Reichsbanner 1924 bis 1933 „Für die Freiheit …“ zu beraten. Wie kann man Besucherwerbung vor Ort gestalten und das Präsentationsmaterial lokal ergänzen, und und und…
„Einladung zu eine Workshop über „Geschichtsarbeit vor Ort“ zum Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Hameln – 5. Sept. 2020.“ weiterlesenPostkartentext: Freiheit-Republik
Text einer Postkarte aus der Weimarer Republik. Verfasser und alles weitere unbekannt.
Abschrift:
„Postkartentext: Freiheit-Republik“ weiterlesenAlu-Medaille: Otto Hörsing – Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold
Objekt einer Zeit: von Jörgum & Trefz, Frankfurt/M.
OTTO HÖRSING, VORSITZ.D.R.B. * SCHWARZ-ROT-GOLD *
WIR WOLLEN SEIN EIN EINIG VOLK VON BRÜDERN
Rütlischwur, darunter Signatur des Herstellers. 33 mm. Mitgeprägter Henkel.
„Alu-Medaille: Otto Hörsing – Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ weiterlesenPolizeihauptmann Heinrich Lietz, Hann. Münden
Folgende Informationen liegen vor:
„Am 28. März wurde Heinrich Lietz als erstes SPD-Mitglied zusammen mit 9 Kommunisten in Schutzhaft genommen. Lietz war Polizeihauptmann in der Polizeischule Hann. Münden und leitete die Ausbildung des Reichsbanners und deren Wehrverbände.
„Polizeihauptmann Heinrich Lietz, Hann. Münden“ weiterlesenCarl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925
Carl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:
Erziehung durch die Rotzneesen
Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.
„Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925“ weiterlesenVossische Zeitung Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925
Zeitungsberichte der Vossischen Zeitung aus Berlin:
- 25. April 1925 – Morgen Ausgabe. „Überfälle auf Republikaner“
- 25. April 1925 – Abend Ausgabe. „Völkische Mordtat.“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Rechtsradikale Lärmhelden“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Der Blutige Wahlauftakt.“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe.
- 9.7.1925 – Morgen-Ausgabe – „Die Erschießung des Reichsbannermannes.“ (Auszug Bewertung)
- 9.7.1925 – Abend-Ausgabe – „Der Todesschuß im Wahlkampf“
- 11.07-1925 – Morgen-Ausgabe – „Revision im Rehnig-Prozess
Berliner Tageblatt Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925
Das „Recht auf die Pistole“. Der Tod des Reichsbannerkameraden. – Freispruch für den Angeklagten.
Obwohl für den Rehnig-Prozeß drei Verhandlungstage vorgesehen waren, konnte die Beweisaufnahme schon am Mittag des zweiten Tages abgeschlossen und das Urteil verkündet werden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Rehnig ein Jahr Gefängnis. Er begründete seinen Antrag damit, daß der Angeklagte sich tatsächlich in Notwehr befunden habe, also an sich nicht zu bestrafen sei. Verwerflich und strafbar sei nur die Wahl des Verteidigungsmittels. Auf keinen Fall hätte Rehnig zum Revolver greifen dürfen. Die beiden Verteidiger Rehnigs plädierten auf Freispruch. Zu ihren Plädoyers verteidigte sie das Recht auf die Pistole, weil sich Rehnig in unmittelbarer Lebensgefahr befunden habe. Der eine Verteidiger ging sogar so weit die „Reichsbannerleute als die wahren Mörder“ ihres Kameraden Schulz zu bezeichnen, ohne daß ihn der Vorsitzende wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung rief. Das Gericht sprach Rehnig nach dreiviertelstündiger Beratung frei. In der Urteilsbegründung folgte es den Ausführungen der Verteidiger. Trotzdem bemerkte der Richter, daß der gewalttätige und schießlustige Rehnig eine Gefahr für das Leben seiner Mitmenschen sei. Rehnig selbst nahm das Urteil mit derselben zynischen Gelassenheit hin, mit der er der Verhandlung gefolgt war.
„Berliner Tageblatt Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925“ weiterlesenDEWEZET (Hameln) Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925
Zeitungsberichte der Deister- und Weserzeitung aus Hameln
Vom:
- DEWEZET vom 26. April 1925: „Krawalle in Berlin.“
- DEWEZET vom 27. April 1925: „Ein Reichsbannermann in Berlin erschossen.“
- DEWEZET am 11. Juli 1925: Die wilde Polizei. Zusammenbruch einer Hetze.
Berliner Börsenzeitung Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925
Zeitungsberichte der Berliner Börsenzeitung
Vom:
- Berliner Börsenzeitung vom 8.7.1925: Der Tod des Reichsbannermitgliedes Erich Schulz.
- Berliner Börsen-Zeitung vom 9.7.1925: Die Erschießung des Reichsbannermitgliedes Erich Schulz
- Berliner Börsenzeitung vom 10.07.1920: Der Angeklagte Rehnig freigesprochen.