Zeitungsberichte der Vossischen Zeitung aus Berlin:
- 25. April 1925 – Morgen Ausgabe. „Überfälle auf Republikaner“
- 25. April 1925 – Abend Ausgabe. „Völkische Mordtat.“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Rechtsradikale Lärmhelden“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Der Blutige Wahlauftakt.“
- 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe.
- 9.7.1925 – Morgen-Ausgabe – „Die Erschießung des Reichsbannermannes.“ (Auszug Bewertung)
- 9.7.1925 – Abend-Ausgabe – „Der Todesschuß im Wahlkampf“
- 11.07-1925 – Morgen-Ausgabe – „Revision im Rehnig-Prozess
Vossische Zeitung: 25. April 1925 – Morgen Ausgabe. „Überfälle auf Republikaner“
Stud. Jur. Heinrich Rathe schreibt uns: „Die Zustände auf dem Platz vor dem Potsdammer Bahnhof nehmen allmählich immer unhaltbarere Formen an. Vom frühen Vormittag bis zum späten Abend halten sich dort große Scharen von Angehörigen aller völkischen Verbände auf. Diese belästigen republikanische Passanten in der unglaublichsten Weise. Ich ging am gestrigen Donnerstag in Begleitung eines Bekannten über den Platz. Nach wiederholten Anpöbeleien, auf die wir weiter nicht reagierten, versperrte uns ein größerer Haufe von ca. zwanzig bis dreißig Mann den Weg. Der Anführer forderte uns in unverschämtester Form auf, unsere „provozierenden“ Abzeichen (schwarz-rot-goldene Schleife und Reichsbanner-Abzeichen) abzulegen. Wir entsprachen dieser Forderung selbstverständlich nicht. Sofort fielen die Rowdys über uns her, drängten uns auseinander und hieben mit dicken Bergstöcken auf uns ein. Wir setzten uns zur Wehr, konnten aber erst nach einigen Minuten von einem Schutzpolizisten befreit werden. Im Gedränge hatte man mir den Hut gestohlen. Meiner Bitte um Feststellung einiger der Uebeltäter entsprach der Beamte nicht. Ich begab mich daraufhin zur Stationswache des Potsdamer Bahnhofs, um zu veranlassen, daß der völlig unzureichende Posten der Schutzpolizei auf dem Platz (fünf Mann!) verstärkt würde. Man erklärte mir, man habe nicht genügend Beamte zur Verfügung, außerdem hätten wir ja nicht über den Platz zu gehen brauchen. Meine Frage, ob denn der Platz gewissermaßen als Domäne der völkischen Rowdys zu betrachten sei und ob die Polizei nicht die Aufgabe habe, die Passanten gegenüber derartigen Vorfällen zu beschützen, beantwortete der diensttuende Oberwachtmeister sehr barsch damit, daß ich ihm „keine Vorschriften zu machen“ hätte und er sich „in keine Diskussion mit mir einlassen“ könnte. Immerhin schickte man nach einiger Zeit einen Wachtmeister mit mir mit, durch den ich einen der Rowdys feststellen ließ. Auf der Wache gab er an, er und seine Kameraden stünden den ganzen Tag dort, um abends zu der Reichsblock-Kundgebung im Sportpalast zu marschieren. Mein Abzeichen habe „provozierend“ gewirkt. Reichsbannerleute hätten „auf dem Platze nicht zu suchen.“ (Sein überlebensgroßes Hakenkreuz auf der Brust wirkte anscheinend nicht aufreizend.) Die Polizei ist an dieser gefährdeten Stelle viel zu schwach, hat auch anscheinend nicht große Lust, einzugreifen.“
Vossische Zeitung vom 25. April 1925 – Abend Ausgabe. „Völkische Mordtat.“
Ein Reichsbannermann in der Innsbrucker Straße erschossen.
Heue Vormittag wurde in der Insbrucker Straße in Schöneberg ein Angehöriger des Reichsbanners namens Erich Schulz von dem Völkischen Rehnig (Rönisch) erschossen. Der Täter wurde sofort verhaftet. Er unternahm einen Fluchtversuch. Es gelang jedoch, ihn einzuholen und wieder festzunehmen.
Polizeiverstärkung am Potsdamer Platz.
Auf dem Potsdammer Platz treten, wie von uns wiederholt berichtet, seit einigen Tagen völkische Banden auf, die ihre Überzeugung von der Notwendigkeit einer Politik der Gewalttätigkeit durch rohe Anpöbelungen der Vorübergehenden Ausdruck geben. Nachdem es bereits mehrfach zu Prügeleien auf dem belebtesten Platz Berlins gekommen ist, hat der Polizeipräsident angeordnet, daß das Schutzpolizeiaufgebot auf dem Potsdamer Platz sofort verstärkt wird und daß auch einige Kriminalpolizeibeamte dort anwesend sein müssen.
26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Rechtsradikale Lärmhelden“
Keine Abschrift, dennoch lesenswerter Beitrag der die Stimmung beschreibt.
26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Der blutige Wahlauftakt.“
Keine vollständige Abschrift, neue Beitragsinfo als Ausschnitt:
Nach Berichten von Personen, die den Vorfall beigewohnt haben, hat sich die Bluttag folgendermaßen abgespielt:
…
Ein zweiter Schuß, zu dem er noch Zeit fand, traf zwar einen anderen Reichsbannermann und richtete nur deshalb kein Unheil an, weil das Geschoß an dem Knopf der Windjacke des Getroffenen abprallte.
9.7.1925 – Morgen-Ausgabe – „Die Erschießung des Reichsbannermannes.“ (Auszug Bewertung)
Beginn der Zeugenvernehmung.
In dem Prozeß wegen der Erschießung des Reichsbannermitgliedes Erich Schulz durch den Landwirtschaftseleven (Anmerkung sinngemäß Lehrling) Alfred Rehnig, der gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II begann, wurde am Nachmittag in die Beweisaufnahme eingetreten. Zuerst wurden mehrere Reichsbannerleute als Zeugen vernommen. Bei ihrem Verhör gab es zeitwiese erregte Szenen, da der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dust, diesen Zeugen scharfe Vorhaltungen machte, und die Zeugen zum Teil scharf erwiderten. Ihre Schilderung stand in unlösbarem Widerspruch zu den Angaben des Angeklagten.
Der Führer der aus 15 Mann bestehenden Begleitmannschaft der Reichsbannerleute, Kubera, erklärte, als der Zug der Möbelwagen vorüberfuhr, sei aus der Gruppe der jungen Leute, die mit dem Angeklagten zusammen waren, der Ruf „Schwarz-Rot-Mostrich“ gefallen. Man habe sich dies verbeten, und ein Mann habe das Fähnchen von dem Rade des Angeklagten entfernt. Nun habe Rehnig die Pistole gezogen und ausgerufen: „Feige Lumpen!“ Kubera habe darauf erwidert: „Stechen Sie die Pistole weg, oder ich schlage sie Ihnen aus der Hand.“ Gleich daraufhin habe Rehnig angefangen zu schießen. Erst als der Rechsbannermann Schulz zu Tode getroffen zusammenbrach, sei der Angeklagte mit Stöcken bedroht worden; ob er auch geschlagen worden ist, vermöchte der Zeuge nicht zu sagen.
Vorsitzender: „Der Angeklagte hatte Sie doch gewarnt. Wenn Sie ihm nicht getan hätten, dann würde er doch auch nichts unternommen haben. Ist es denn eine strafbare Hadnlung, wenn er in die Luft schießt?“ – Zeuge „Wenn wir in die Luft geschossen hätten, dann wäre es wohl eine strafbare Handlung gewesen.“
Nach der Bekundung des Zeugen Karl Klein ist aus der Gruppe des Angeklagten gerufen worden: „Barmat-Schieber, Mostrich!“ Der Zeuge Arbeiter Wernicke, ein älterer Mann, sagt, Rehnig hätte keine Veranlassung gehabt, die Waffe zu ziehen. Erst nach dem Schuß auf Schulz sei der Angeklagte angegriffen worden. – Vors.: „Was wollten Sie mit den erhobenen Stöcken, soll sich der Angeklagte schlagen lassen?“ – Zeuge Ritzgab: „Wir wollten ihm die Waffe fortnehmen und feststellen, ob er einen Waffenschein hatte.“ – Vors.: „Das geht Sie doch nichts an, Sie haben doch nicht Polizeibefugnisse!“
Einige Heiterkeit im Zuhörerraume erweckte die Aussage des Dachdeckerlehrlings Sinbeck, der die Ansicht vertrat, daß es unerhört sei, wenn eine „Rotzneese“ mit einem Revolver herumlaufe. – Vors.: „Wie nannten Sie ihn?“ – Zeuge: „Rotzneese.“ – Vors.: „Wie alt sind Sie denn?“ – Zeuge: „19 Jahre, aber ich laufe ja auch nicht mit der Pistole umher.“ – ein weiterer Zeuge bekundet ebenfalls, daß Rehnig erst , nachdem er Schulz niedergeschossen hatte, einen Schlag erhalten habe.
Die von den Zeugen aus der Gruppe des Angeklagten gemachten Beobachtungen stimmten mit denen der Reichsbannerleute nicht überein. Der 19 Jahre alte Baugewerkschüler Pfund, einer der Begleiter Rehnigs, und, wie dieser, Mitglied des Wiking-Bundes, gibt an, daß von ihnen kein provozierender Ruf erfolgt sei. Ohne Grund sei Rehnig das Fähnchen vom Rade abgerissen worden. Rehnig habe gerufen: „Da habt Ihr eine Heldentat vollbracht!“ Nun sei Rehnig umzingelt worden; man habe ihn bedroht und auf ihn eingeschlagen. Schon vor dem Schuß auf Schulz sei Rehnig geschlagen worden. Rehnig gelte als besonnen und habe auch an jenem Tage zur Ruhe gemahnt.
Der 18 Jahre alte Schüler Handt behauptet, daß Kubera die Fortnhme des schwarz-weiß-roten Fähnchens angeordnet habe. Ein Reichsbannermann habe Rehnig mit einem Gummiknüppel au die Schulter geschlagen, ein anderer habe ihm einen Schlag auf den Kopf versetzt. Erst dann habe Rehnig auf Schulz geschossen. Der Zeuge bestreite ebenfalls, daß Zurufe gemacht worden seien. Mehrere andere zum Teil noch jugendliche Zeugen bekunden, Rehnig sei schwer bedroht worden und habe isch in Notwehr befunden. Es sei auch gerufen worden: „Schlag den Halunken tot!“ Schulz sei mit erhobenem Stock auf Rehnig eingedrungen. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Vossische Zeitung vom 9.7.1925 – Abendausgabe – „Der Todesschuss im Wahlkampf.“
9.7.1925 – Abend-Ausgabe – „Der Todesschuß im Wahlkampf“
Keine vollständige Abschrift – Auszug:
… Aus der Fülle der weiteren Zeugenaussage, die vielfach nichts wesentliches enthalten, hebt sich nur hervor die Darstellung, welche ein italienischer Student namens Amourufo, der aus nächster Nähe die Vorfälle gesehen hat, und sich durch eine außerordentliche Anschaulichkeit auszeichnet. Nach seiner Angabe habe der Angeklagte nichts gerufen, sondern nur spöttisch und höhnisch gelacht. Man hat dann versucht, von Seiten der Reichsbannerleute, ihm seine Fahne fortzunehmen. Danach hat Rehnig zwei Schreckschüsse abgegeben und nachhier, auf der Flucht sich umdrehend, direkt auf die Verfolger geschossen. Die Reichsbannerleute waren nach Aussagen des italienischen zeugen anfänglich ganz ruhig, haben Rehnig auch nicht mit Stöcken bedroht. Erst als Rehnig den Revolver zog, haben auch die Reichsbannerleute drohend die Stöcke erhoben, aber nicht auf Rehning eingeschlagen. …
Vossische Zeitung Morgenausgabe des 10.07.1925: „Der Sieg des Revolvers.“
In dem Prozeß des wegen Tötung des Reichsbannerangehörigen Schulz am Tage vor der Präsidentenwahl angeklagten Landwitschaftsangestellten Rehnig hat das Gericht auf Freispruch erkannt.
„Vielleicht ist diesem Prozeß dem formalen Recht genüge geschehen. Es war manches in den Aussagen der Zeugen schwankend, es wurde mancher Tatbestand nicht völlig geklärt: in dubio pro reo, im Zweifelsfall für den Angeklagten, so will es die Menschlichkeit, die auch dem Strafgesetzt nicht fremd ist. Ein anderes ist, ob sich die Klärung mancher Tatbestände nicht hätte erzielen lassen, wenn der Staatsanwalt ab und zu aus seiner apathischen Ruhe erwacht wäre und sich durch Fragen an der Führung des Prozesses beteiligt hätte. Er hat auf sein Fragerecht völlig verzichtet, in den stundenlangen Verhandlungen nicht eine Frage gestellt. Wenn zugleich die ganze Prozeßführung, vor allem am ersten Tage, freier von gewissen Untertönen gewesen wäre, denen auch Richter, da sie auch Menschen sind, unterliegen, wenn sie auch die Pflicht der größten Skepsis gegen sich selber haben, so wäre ein anderer Gesamteindruck entstanden. Man wurde bei dem ganzen Prozeß den Eindruck nicht los, daß es ein Glück für den Angeklagten war, auf der Seite zu stehen, auf der er stand. Man könnte diesem Prozeß die Überschrift geben: „Die erhobenen Stöcke“, denn fast immer drehte sich die Vernehmung darum, ob einer oder einige von den Reichsbannerleuten mit erhobem Stock auf Rehnig eingedrungen waren oder nicht. Hält man sich nun gegenwärtig, daß die ganzen Vorgänge sich sehr schnell, im Verlaufe weniger Minuten, abgespielt haben, und jetzt auch schon fast 3 Monate zurückliegen, so wird man verstehen, daß unter dem Kreuzfeuer der Fragen, die vom Vorsitzenden und von den Verteidigern auf die Zeugen, größtenteils junge Leute, einprasselten, sich manche und gerade die am ehrlichsten um die Wahrheit Bemühten kopfscheu machen ließen, während man den älteren Entlastungszeugen, die zudem aus der Nachbarschaft des Angeklagten stammten und also sicher durch vielfache innere Beschäftigung mit den Vorgängen sich eine festere Vorstellung gebildet hatten, eine vielleicht übertriebene hohe Bewertung zuteil werden ließ. Auch hier hätte der Staatsanwalt korrigierend eingreifen müssen und können, und es ist dringend zu wünschen, daß er sich die gegebene Möglichkeit der Berufung nicht entgehen läßt, denn, darüber darf sich bei der Art und Weise, wie verfahren worden ist, niemand einen Zweifel hingeben: der Freispruch wirkt nach außen hin als ein provozierendes Tendenzurteil. Das Erschütterndste an diesem Prozeß aber ist, daß man während des Prozesses an keiner Stelle den Eindruck gewann: hier wird Sühne gesucht für den Tod eines mit Führerqualitäten begabten Mannes in der ersten Jugendkraft, der im Kriege als Flieger, im Ruhrgebiet als späterhin ausgewiesener Polizeibeamter seine nationale Gesinnung und durch seine Tätigkeit im Reichsbanner seine ehrliche Verehrung für die Republik bewiesen hat. Lassen wir selbst das beiseite. Man gewann nirgends den Eindruck: hier soll das Urteil über einen Menschen gefunden werden, der ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Dem formalen Recht mag vielleicht genüge geschehen sein, dem lebendigen Recht sicherlich nicht. Endlich noch dies: Der Angeklagte gehört zugegebenermaßen dem Wikingbund an. Was ist das für ein Bund, der es seinen Mitgliedern gestattet, mit einem Gummiknüppel, mit einem Revolver und erheblicher Reservemunition ständig herumzulaufen? Wie in allen diesen Prozessen, in denen es sich um Vergehen Jugendlicher aus politischen Motiven handelt, steht im Grund nicht so sehr der einzelne Angeklagte vor dem Gericht der Gesellschaft, sondern jene verbrecherischen Hetzer, die den Idealismus der Jugend benutzen, um damit ihre Parteiziele zu fördern. Was ist das für ein Führer, wie er in der Person des Zeugen Freudemann auftrat, der in der peinlichsten Reserveoffiziermanier des wilhelminischen Zeitalters belanglose Aussagen machte, und der als Gruppenführer des Wikingbundes, zwar leider nicht rechtlich, aber moralisch mit angeklagt ist. Unter Anklage steht im Grund der Geist der Gewalt, der die Achtung vor dem Menschenleben ertötet hat, und es wäre allerdings eine Aufgabe der Gerichte, der Säuberung des Zeitgeistes von diesen Giftstoffen zu dienen. Aber freilich: mit formalen Rechtssprüchen und einiger moralischer Erregung, wie sie der Vorsitzende im Schlußwort zeigte, ist es nicht getan. Ma.
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In der gestrigen Verhandlung begann der Staatsanwalt sein Plädoyer, in dem er darlegt, daß wenn man nur den letzten Teil der Vorgänge berücksichtige, man in der Tat zu der Annahme kommen könne, daß der Angeklagte in berechtigter Notwehr gehandelt habe, da er auf ihn verfolgende Reichsbannerleute geschossen habe. Anders stelle sich die Sache aber dar, wenn man den Zusammenhang berücksichtige. Das Vorgehen der Reichsbannerleute gegen den Angeklagten sei doch relativ harmlos gewesen, so daß man die Drohungen mit dem Revolver, und gar das Schießen des Angeklagten nicht mehr als berechtigte Notwehr ansprechen dürfe. An sich lagen nrechtswidrige Angriffe der Reichsbannerleute auf den Angeklagten vor, aber die Mittel der Gegenwehr sei viel zu scharf gewesen. Unter Zubilligung mildernder Umstände beantragt der Anklagevertreter wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ein Jahr Gefängnis.
Die Plädoyers der Verteidiger suchten unter Benutzung der Argumente, die der Staatsanwalt ihnen schon gegeben hatte, nachzuweisen, daß der Angeklagte von Anfang an in berechtigter Notwehr gehandelt habe, und beantragten demgemäß Freisprechung.
Nach längerer Beratung erkannte das Gericht auf Freisprechung des Angeklagten unter Übernahme der Kosten auf die Staatskasse.
Vossische Zeitung vom 10.6.1925 Morgen – „Protestdemonstration des Reichsbanners.“
Gestern abend versammelten sich einige Abteilungen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Stärke von mehreren tausend Mann mit Fahnen und Musik am Bahnhof Kaiser-Friedrich-Straße in Neukölln, um einen Ummarsch in diesem Bezirk zu veranstalten. Der Ummarsch gestaltete sich zu einer Protestdemonstration gegen den Freispruch des Schwurgerichts, das gestern nachmittag in dem Prozeß gegen den Wiking-Bündler Rehnig gefällt wurde. In einer Ansprache bezeichnete Redakteur Barth das Urteil als ungeheuerlich. Das Gericht scheine bei dem Freispruch vollkommen übersehen zu haben, daß man nicht mit Revolvern und Gummiknütteln in friedlicher Absicht an einem Zug von Menschen entgegengesetzter politischer Einstellung herangehe. Ein derartiges Urteil wäre ein Freibrief für den Abschuß von Republikanern.
Eine große Anzahl von Kommunisten, die in offensichtlich organisierten Trupps nebenher marschieren, versuchten in jeder Weise den Umzug des Reichsbanners zu stören. Verschiedentlich kam es durch ihr Auftreten zu Zwischenfällen, so daß die Polizei in stärkerem Aufgebot unter Führung des Inspektionskommandeurs erschienen war, die wiederholt mit Gummiknüppeln eingreifen mußte. An verschiedenen Stellen waren die Reichsbannerabteilungen gezwungen, die Straßen zu säubern und abzusperren, da es sonst zu ernsteren Zwischenfällen gekommen wäre. Bei den Zusammenstößen wurden mehrere Leute, darunter ein Reichsbannermitglied, durch Messerstiche verletzt. Die Polizei nahm eine Reihe von Verhaftungen vor.
11.07-1925 – Morgen-Ausgabe – „Revision im Rehnig-Prozess“
Leider habe ich bisher nichts über den Ausgang der Revision im Rehnig-Prozeß gefunden. Wer hier Infos hat – ich würde mich über Hinweise freuen.
Zusammenstellung: Ralf Hermes, 01.05.2020