Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Carl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:

Erziehung durch die Rotzneesen

Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.

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