Carl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:
Erziehung durch die Rotzneesen
Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.
„Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925“ weiterlesen