Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Carl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:

Erziehung durch die Rotzneesen

Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.

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Vossische Zeitung Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Vossischen Zeitung aus Berlin:

  • 25. April 1925 – Morgen Ausgabe. „Überfälle auf Republikaner“
  • 25. April 1925 – Abend Ausgabe. „Völkische Mordtat.“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Rechtsradikale Lärmhelden“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Der Blutige Wahlauftakt.“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe.
  • 9.7.1925 – Morgen-Ausgabe – „Die Erschießung des Reichsbannermannes.“ (Auszug Bewertung)
  • 9.7.1925 – Abend-Ausgabe – „Der Todesschuß im Wahlkampf“
  • 11.07-1925 – Morgen-Ausgabe – „Revision im Rehnig-Prozess
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Berliner Tageblatt Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Das „Recht auf die Pistole“.  Der Tod des Reichsbannerkameraden. – Freispruch für den Angeklagten.

Obwohl für den Rehnig-Prozeß drei Verhandlungstage vorgesehen waren, konnte die Beweisaufnahme schon am Mittag des zweiten Tages abgeschlossen und das Urteil verkündet werden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Rehnig ein Jahr Gefängnis. Er begründete seinen Antrag damit, daß der Angeklagte sich tatsächlich in Notwehr befunden habe, also an sich nicht zu bestrafen sei. Verwerflich und strafbar sei nur die Wahl des Verteidigungsmittels. Auf keinen Fall hätte Rehnig zum Revolver greifen dürfen. Die beiden Verteidiger Rehnigs plädierten auf Freispruch. Zu ihren Plädoyers verteidigte sie das Recht auf die Pistole, weil sich Rehnig in unmittelbarer Lebensgefahr befunden habe. Der eine Verteidiger ging sogar so weit die „Reichsbannerleute als die wahren Mörder“ ihres Kameraden Schulz zu bezeichnen, ohne daß ihn der Vorsitzende wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung rief. Das Gericht sprach Rehnig nach dreiviertelstündiger Beratung frei. In der Urteilsbegründung folgte es den Ausführungen der Verteidiger. Trotzdem bemerkte der Richter, daß der gewalttätige und schießlustige Rehnig eine Gefahr für das Leben seiner Mitmenschen sei. Rehnig selbst nahm das Urteil mit derselben zynischen Gelassenheit hin, mit der er der Verhandlung gefolgt war.

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DEWEZET (Hameln) Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Deister- und Weserzeitung aus Hameln

Vom:

  • DEWEZET vom 26. April 1925: „Krawalle in Berlin.“
  • DEWEZET vom 27. April 1925: „Ein Reichsbannermann in Berlin erschossen.“
  • DEWEZET am 11. Juli 1925: Die wilde Polizei. Zusammenbruch einer Hetze.
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Berliner Börsenzeitung Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Berliner Börsenzeitung

Vom:

  • Berliner Börsenzeitung vom 8.7.1925: Der Tod des Reichsbannermitgliedes Erich Schulz.
  • Berliner Börsen-Zeitung vom 9.7.1925: Die Erschießung des Reichsbannermitgliedes Erich Schulz
  • Berliner Börsenzeitung vom 10.07.1920: Der Angeklagte Rehnig freigesprochen.
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Berliner Volks-Zeitung Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Berliner Volks-Zeitung

Vom:

  • Die Berliner Volks-Zeitung vom 26.04.1925: Die Ermordung des Reichsbannermannes.
  • Berliner Volks-Zeitung vom 9. Juli 1925: Der „Wiking“ mit dem Schießeisen.
  • Berliner Volks-Zeitung vom 10.07.1919: Gute Zeiten für rechtsradikale Mörder.
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Vorwärts Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte des Vorwärts

  • Sonntag, den 26. April 1925: Ein Wikingmord in Berlin. Ein Killingermann schießt auf Reichsbanner.
  • Mittwoch, den 8.Juli 1925: Der Hakenkreuzler als Mörder. Seltsame Prozeßführung.
  • Freitag, den 10.07.1925: Freispruch im Prozeß Rehnig. Notwehr! Keine Überschreitung der Notwehr!
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