Quellendokument: „Gautagung der Polizeibeamten“ – Nds. Volksstimme vom 14.12.1932

Abschrift: Niedersächsischer Volksstimme vom 14. 12.1932, Nr. 293, 14. Jahrgang:

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Quellendokument: ADGB 1932 – Berichte zur Eisernen Front und einen Versuch, den Schrader-Verband zu verbieten

1932: Auszüge aus dem Buch „Gewerkschafts-Zeitung“ Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, 42. Jahrgang, Berlin 1932. Reprint zur Sozialgeschichte – 1983.

Auszüge:

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Pressespiegel: Vor 91 Jahren. Zeitungsmeldungen vom 22.01.1931

Zeitdokumente: Stichworte: Kriminalpolizei, Verband Preußischer Polizeibeamter e.V., Reichsbanner, Filmverbot, Studentenkrawall, Göbbels. Lesenswerte Tagesmeldungen vom 22.01.1931 der Vossischen Zeitung, der Roten Fahne und des Vorwärts:

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1919: Für eine Reichspolizei. Verbandstag preußischer Polizeibeamter.

Vossische Zeitung vom 09.12.1919: „Der zweite außerordentliche Verbandstag der Polizeibeamten Preußens trat gestern bei zahlreicher Beteiligung, in Anwesenheit von Vertretern verschiedener Behörden und Beamten Organisationen in den Musikersälen zusammen. Fast den ganzen ersten Sitzungstag nahm die Frage der Reorganisation der Polizei in Anspruch. Sämtliche Redner forderten eine Vereinheitlichung der Polizei und wandten sich als „Blaue“ gegen die „Grünen“. Dagegen war die Frage, ob Gemeinde- oder Staatspolizei, weh umstritten.“

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1919 – Zweiter Verbandstag preußischer Polizeibeamter – Für eine Reichspolizei.

Bericht der Vossischen Zeitung vom 9.12.1919

Ernst Schrader leitete als Verbandsvorsitzender die Verhandlungen. Die Frage der Reorganisation der Polizei bestimmte den ersten Sitzungstag. Sämtliche Redner forderten die Vereinheitlichung der Polizei und wandten sich als „Blaue“ gegen die „Grünen“. Dagegen war die Frage, ob Gemeinde- oder Staatspolizei, sehr umstritten.

Ein Redner bezeichneten den Versuch die Polizei militärisch zu organisieren als schweren Fehler. Der neuen Sicherheitspolizei fehle jede Fühlung mit der Bürgerschaft. Sehr zu bedauern sei die Zersplitterung der Polizei, die nur zu nutzlose Streitigkeiten über die Zuständigkeit zur Folge habe.

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Anstecknadel „Verband Preußischer Polizei Beamter“

Diese Nadel war eines der ersten Objekte meiner Sammlung und der „Verband Preußischer Polizeibeamter“, für den diese Nadel steht, der Anstoß sich mit der Polizei in der Weimarer Republik zu beschäftigen. So ist die Nadel dann auch der Symbolbild für die Informationsarbeit hier.

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Mitgliedsbuch Verband Preuß. Polizei-Beamten E.V.

Dieses Mitgliedsbuch hatte ich von dem Sohn eines Polizeibeamten erhalten und an das Polizeimuseum Niederachsen weitergegeben. Es ist jetzt Teil der Ausstellung „Freunde – Helfer – Straßenkämpfer. Die Polizei in der Weimarer Republik“

Hier die Hintergründe:

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Satzungen des Verbandes Preußicher Polizeibeamten E.V.

Ein Heft aus dem Bestand eines Polizeiarchives.

Stand: 1930  und eine PDF-Version von 1925 neu hinzugefügt (22.08.2021)

Auszüge:

Programm des Verbandes Preußischer Polizeibeamten e.V.

  1. Gewerkschaftliches. – Der Verband Preußischer Polizeibeamten vertritt die nach seinen Satzungen zu verwirklichenden Forderungen im Sinne der unabhängigen Berufsvertretung. In allgemeinen Beamtenfragen wirft der Verband gemeinsam mit dem DBB. und in allen Fragen grundlegender wirtschaftlicher Bedeutung ist ein Zusammenarbeiten mit den Großorganisationen der gesamten Arbeitnehmerschaft zu erstreben. Der Zusammenschluß und die Tätigkeit des Verbandes erfolgt auf parteipolitisch neutraler Grundlage. Religiöse und konfessionelle Bestrebungen gehören nicht zu den Aufgaben des Verbandes.
  2. Stellung der Polizei im Staat. – In der Polizei sieht der Verband das Instrument des Staates zur Erhaltung der Staatsordnung und Durchführung der dem Staat obliegenden weiteren Aufgaben. Mit dem Bekenntnis zur demokratischen-republikanischen Staatsform verbindet der Verband das Bestreben, seine Mitglieder in diesem Geist zu festigen.
  3. Aufbau der Polizei. – Der dienstliche Aufbau der Polizei muß sich der Staatsform anpassen. Der Zentralisation muß durch Dezentralisation entgegengewirkt werden. Die wirkliche Volkspolizei verhütet die Bildung des Polizeistaates. Der Einfluß des Staates auf die Einrichtung und Tätigkeit der kommunalen Polizeiverwaltungen ist zu sichern.
  4. Beamtenrechtsstellung. – Die Rechtsstellung der Polizeibeamten hat dem allgemeinen Beamtenrecht zu entsprechen. Die Sicherung der Anstellung ist infolge ihrer Einwirkung auf das Dienstverhältnis nur durch Schaffung und Erhaltung des Berufsbeamtentums auf öffentlich-rechtlicher grundlage bei der Polizei gegeben. Der Aufstieg zu allen Stellen des Polizeidienstes ist bei nachgewiesener Befähigung jedem Polizeibeamten zu ermöglichen. Das Polizeibildungswesen ist den gesteigerten Bedürfnissen entsprechend auszugestalten. Um auch im Staatsinteresse wirken zu können, sind der Polizei Beamtenvertretungen einzuräumen, die in ihrem Aufbau und in ihrer Zuständigkeit die Erfassung und Mitarbeit aller Polizeibeamten sichern.
  5. Wirschaftliches. – …

Heftseiten als Bildergalerie:


Hier ein zweiter Satzungstext des Verbandes aus dem Jahr 1925:

Die Unterlage wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der IG Polizei in der Weimarer Republik. (Siehe: https://www.facebook.com/IGPolizeiWeimarerRepublik) Das Original befindet sich dort im Sammlungsbestand.

Download der Satzung:


Update vom 22.08.2021, herral