Berlin, 17. Juni 1932 – Dringender Appell von K. Kollwitz, Heinrich Mann und Albert Einstein:

An Theodor Leipart, Ernst Thälmann, Otto Wels.

Wir, die wir hier unterzeichnen, verfolgen die Entwicklung der politischen Ereignisse mit dem Eindruck, dass wir einer entsetzlichen Gefahr der Faschisierung entgegengehen. Zu beseitigen ist die Gefahr nach unserer Einsicht durch das Zusammengehen der beiden grossen Arbeiterparteien im Wahlkampf. Das geschieht am Besten durch Aufstellung gemeinsamer Listen.

Die Verantwortung ist bei den Führern; wir betonen es mit dem stärksten Nachdruck. Entscheiden sollte nur das offenkundige Verlangen der Arbeiter, zusammenzustehen. Eine solche Entschedung ist aber zugleich lebenswichtig für das ganze Volk.

Heinrich Mann, Berlin-Wilmersdorf, Trautenaustr. 12

Köthe Kollwitz, Berlin N 58, Weissenbrugerstr. 25

Albert Einstein, Kaputh, Waldstr.

Einzelbilder:

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Gruppenfoto Polizei Weimarer Republik (?)

Bekannt ist: „Postkartenformat, nicht gelaufen, Gruppenaufnahme mit Ferngläsern, aufgenommen in Münster i.W.

Auf der Rückseite ist folgender Aufdruck:

Sonntags Phot Atelier Westfalia, Münster i.W.
An der Ludgeristraße 57 Fernspr. 3???

Aufschrift 22.7 auf der Bildvorderseite

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Gedenkstätte deutscher Widerstand – Bendler Block – Berlin.

Ich hatte gestern die Möglichkeit die Ausstellungen zu besuchen. Man glaubt immer man kennt das alles, aber es gibt so viel was man nicht kennt Und die Dimension des Unrechtes ist noch so viel größer. Besonders die Sonderausstellung stille Helden ist eine sehr gute Ergänzung. Ein Besuch lohnt sich absolut!

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Der Flaggenstreit – Tagesbeispiel vom 09.08.1924 aus der DEWEZET

Veröffentlichungen in der Deister- und Weserzeitung, der „Tägliche Anzeiger für das mittlere Wesergebiet und die angrenzenden Landesteile“ *

DEWEZET vom 09.08.1924

Abschrift zum lesen:

Der Flaggenstreit
Tagesbeispiel vom 09.08.1924 aus der DEWEZET.
Veröffentlichungen in der Deister- und Weserzeitung, der „Tägliche Anzeiger für das mittlere Wesergebiet und die angrenzenden Landesteile“ *

Schwarz – Weiß – Rot. Zum Flagenantrag der Deutschen Volkspartei.
Von Dr. F.T. Rode (Klein.Flottbek).
Anläßlich der bevorstehenden fünften Wiederkehr des Verfassungstages ist auch der Meinungsstreit über die Farben der deutschen Reichsflagge wieder in den Vordergrund der innerpolitischen Erörterungen gerückt. Hierbei dürfte der nachfolgende Aufsatz mit seinen wertvollen Aufschlüssen und geschichtlichen Parallelen von ganz besonderem Interesse sein. (D.Schriftl.)

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1930 – Infoheft Nr. 2 des Reichsbanners: „Die Partei der Phrase“

Die NSDAP erhebt in der Oeffentlichkeit den Anspruch, etwas ganz anderes zu sein als alle übrigen Parteien. Sie hält ihren „Nationalsozialismus“ für etwas ganz Neues, obwohl wirklich nationale und gleichzeitig sozialistische Gedankengänge schon vor Jahrzehnten von Politikern wie Raumann, Göhre usw. vertreten wurden. Der einzige Unterschied ist, daß es sich damals um Bewegungen handelte, die von großen politischen Ideen getragen waren, während es bei der NSDAP. In erster Linie auf das Rowdytum ankommt und die politischen Parolen dort nur als Aushängeschild dienen, um die die nicht alle werden, damit zu ködern. Die NSDAP. Kennt keinen Programmsatz, den sie nicht schon bereitwilligst irgendeinem taktischen Erfolg, dem persönlichen Vorteil oder dem Wahn eines ihrer „Führer geopfert hätte.

Buchvorstellung:

Februar 1930

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1929 – Infoheft Nr. 1 des Reichsbanners: „Das wahre Gesicht des Nationalsozialismus“

Buchvorstellung: Die Partei der Phrase

Die NSDAP. erhebt in der Oeffentlichkeit den Anspruch, etwas ganz anderes

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Erlass: Verbandswesen in der Polizei – 18.01.1922

Preuß. Minister des Innern Severing

Vf.d.M.d.I. vom 18.01.1922 – II B 268, betr. das Verbandswesen in der Polizei

Das der Polizeibeamtenschaft auf Grund der Bestimmungen der Reichsverfassung über Koalitionsfreiheit zustehende Recht, Beamtenverbände zu bilden, wirkt sich zum Teil in einer Weise aus, die dem Ansehen der Polizei beider Bevölkerung, der Beamtenzucht und der Kameradschaft innerhalb der Beamtenschaft und damit der Erfüllung der ohnehin überaus schwierigen polizeilichen Aufgaben abträglich ist. so sehr ich auch anerkenne, daß die Tätigkeit der Beamtenverbände für die gesamte Beamtenschaft und für den Staat sehr segensreich sein kann, wenn die Verbände durch Anregung zu Verbesserungen, durch Hinweis auf Mängel und Übelstände grundsätzlicher Art, durch Aufklärung der Beamtenschaft über die Absichten der Dienststellen und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen die Tätigkeit der Behörden unterstützten und so gleichzeitig das Wohl der Beamtenschaft wie des Staates zu fördern, so muß ich doch auch die Mißstände beachten, die nur zu leicht aus einer unzweckmäßigen Verbandstätigkeit entstehen können.

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