Vorwärts Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte des Vorwärts

  • Sonntag, den 26. April 1925: Ein Wikingmord in Berlin. Ein Killingermann schießt auf Reichsbanner.
  • Mittwoch, den 8.Juli 1925: Der Hakenkreuzler als Mörder. Seltsame Prozeßführung.
  • Freitag, den 10.07.1925: Freispruch im Prozeß Rehnig. Notwehr! Keine Überschreitung der Notwehr!
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Fachartikel zur Polizeigeschichte

Heft mit 130 Seiten der Fachhochschule der Polizei Brandenburg mit lesenswerten Beiträgen über Forschung und Lehre der Polizeigeschichte, auch zur Austellung „Ordnung und Vernichtung – die Rolle der Polizei im NS-Staat“.

Hier gehts zu Download der Oranienburger Schriften:

https://hpolbb.de/sites/default/files/field/publikationen/os-heft_i_2015.pdf?fbclid=IwAR3SnCElZR_P9C273_qfWPO21uORaJWIJKvRTkGMoQWWLQU4vLqI9BJ7koA

„Polizei und Humor“ Zeitungsbericht IRZ (illust. Reichsbanner Zeitung) vom 23.04.1927

Textabschrift:

Es läßt sich nicht verleugnen, auch bei denen nicht, die sich bemühen, der Polizei Achtung und Wohlwollen entgegenzubringen: das Publikum steht der Polizei mit kühler Reserve gegenüber, die oft so kühl ist, daß sie zu einer gewissen Feindseligkeit ausartet. Das ist beileibe nicht nur bei Leuten der Fall, die etwas auf dem Kerbholz haben oder hatten und die aus diesem Grund die Beamtenschaft mit der heiligen Hermandad meiden. Nein, fast jeden überkommt ein, milde gesagt, nicht angenehmes Gefühl, wenn er irgend etwas mit der Polizei zu tun haben soll, ja, wenn er nur einen Polizisten sieht. Vieles hat sich hierin schon gebessert, das liegt sowohl und in erster Linie an der Polizei selbst, die in der Republik ihre Aufgaben ganz anders aufzufassen hat, als auch am Publikum, das durch die schweren, mit Gewalttätigkeiten und gesteigerter Kriminalität reichlich gesegneten Nöte der Zeit eine …

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Erkennungsmarken 1. Weltkrieg

Im 1. Weltkrieg starben etwa 17 Millionen Menschen. Eine nicht vorstellbare Zahl. Die abgeknickten Hälften sprechen eine deutliche Sprache. Ich habe sie hier eingestellt, um damit stellvertretend an die vielen getöteten Menschen zu erinnern. Gleich welcher Seite.

Einzelbilder:

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Die Entlassung rechtsgerichteter Braunschweiger Schutzpolizisten. Zeitungsmeldungen vom August 1921

Säuberung bei der Schutzpolizei in Braunschweig?

Hier eine Wiedergabe verschiedener Berichte:

Zunächst hatte ich den Bericht der DEWEZET (Deister- und Weserzeitung aus Hameln) gefunden. Die Meldung vom 11. August 1921, also 17 Monate nach dem Kapp-Putsch lautete: „Das unerhörte Treiben gegen die Schupobeamten, hat heute vormittag mit der Entlassung von 54 im Dienste bewährten Beamten einen für das Braunschweigische Staatsministerium und den Polizeipräsidenten Buchterkirchen keineswegs glorreichen Abschluß gefunden. Es mutet wie ein schlechter Witz an, wenn man hört, daß den Entlassenen ein Schriftstück zur

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„Stahlhelm-Meuterei“ der Schutzpolizei in Chemnitz“

Zeitungsmeldungen vom 27.-29.08.1921

Berichtet wird über „Unstimmigkeiten in der Chemnitzer Schutzpolizei.“

Hier eine Zusammenfassung der verschiedenen Berichte:

So berichtete die „Allgemeine Zeitung“ aus Chemnitz, das bei einer Hundertschaft der Chemnitzer Landespolizei eine Meuterei ausgebrochen sei.  Als am 25. August von der Hundertschaft verlangt wurde, zu einer größeren Übung außerhalb der Stadt den Stahlhelm aufzusetzen, seien die Beamten zu einem großen Teil mit dem Tschako angetreten. Vorher hätten einige Beamte die Aufhebung des Stahlhelm-Gebots beantragt. Der sächsische SPD-Ministerpräsident Wilhelm Buck habe die sofortige Entlassung der Beamten verfügt. Anschließend wurde über die Wiedereinstellung der Entlassenen verhandelt.

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1924: Anrede der Beamten im Dienst.

Zeitungsmeldung DEWEZET (Deister- und Weserzeitung) vom 10. August 1024:

Anrede der Beamten im Dienst. Wie die „Preußische Polizeibeamtenzeitung“ schreibt, gibt der Gruppenkommandeur der Polizeigruppe West der Berliner Schutzpolizei unter dem 26. Juli 1924 folgendes bekannt: „Anrede der Beamten im Dienst. Ein Vorfall gibt mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß im Dienst sämtliche Beamten mit Dienstgrad und Namen anzureden sind. Die Anrede „Herr“ im Dienst ist unstatthaft. Das Verhalten Vorgesetzten gegenüber wird hiervon nicht berührt. gez. Dillenburger.“ Mit Recht wendet sich das Organ der Polizeibeamten gegen diesen Erlaß und bemerkt, auch den Beamten im untersten Dienstgrad mit „Herr“ anzureden. Es wird dadurch das Ansehen der Vorgesetzten nicht geschädigt, wohl aber das Bewußtsein des Beamten im untersten Dienstgrade, auch Beamter zu sein, erheblich gehoben. Weiterhin erfordert das allgemeine Taktgefühl die Anrede eines erwachsenen Mannes mit „Herr“.

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