Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei

Tejessy – Bähnisch

Zum Geleit.

Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Beamtenschaft gegenüber dem Staat und die Formen ihrer Wahrnehmung sind seit langem heiß erstrebtes Ziel der Beamten.

Die größte preußische Beamtenschaft, die Polizeibeamtenschaft, hat ihre Wünsche seit Jahren in der Hoffnung zurückgestellt, dass eine reichsrechtliche Regelung des Beamtenrechts erfolge. Diese Hoffnung hat sich bisher nicht verwirklicht. Ihre Erfüllung ist noch nicht abzusehen. Der Herr Minister des Innern hat sich daher entschlossen, für die Schutzpolizei in einem Erlasse über die Beamtenausschüsse in der Schutzpolizei eine vorläufige Regelung auf einem wichtigen Gebiet des Beamtenrechts vorzunehmen. Dieser Erlass gibt den Beamten einer Hoheitsverwaltung zum ersten Male ein bis ins einzelne ausgearbeitetes Recht zur Wahrnehmung ihrer speziellen Interessen. „Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei“ weiterlesen