Vossische Zeitung vom 18.04.2028- Quellendokument: Bericht über einen Runderlass des Innenministeriums über Disziplin und Höflichkeit im Verhältnis der Polizei zueinander.
Auszüge: Insbesondere von Untergebenen zu Vorgesetzten und umgekehrt bestände vielfach noch nicht die nötige Klarheit. Für die staatliche Polizei gelten dieselben allgemeinen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Beamten: Treue zum Staate, Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten, Verständnisvolle Behandlung Untergebener und kameradschaftliches Verhalten unter Gleichgestellten. Bei einer verantwortungsbewußten und verantwortungsfreudigen Polizeibeamtenschaft …
Das Recht der Vorgesetzten wie der Untergebenen auf die Anrede „Herr“ im Dienstlichen wie außerdienstlichen Verkehr ist selbstverständlich und in einer Weise zu handhaben, die jede Erörterung ausschließt. Bei solchen Beziehungen der Beamten zueinander bedarf es auch keiner gesteigerten Form der Unterordnung, wie einer Anrede des Vorgesetzten in der dritten Person oder das „Achtung“ Rufens bei Eintritt von Vorgesetzten in Wohn- oder Gesellschaftsräume von Beamten.
Orginal:
Siehe auch:
herral, 17.02.2022
Persönliche Anmerkung: Sprache prägt und über Sprache streitet man sich nicht erst heute. Vor 50 Jahren schaffte man die Anrede „Fräulein“ ab. Vor rund 100 Jahren stritten sich die Männer, ob es nicht zeitgerechter wäre, die Ansprache von Untergebenen in der dritten Person als „Er“ aufzugeben. Die Polizeibeamten in Preußen damals erreichten, das Vorgesetzte sie mit „Herr“ anzureden hatten. Ein Erfolg der Republik und ein Zeichen des Respektes.