Auszug: „Übel dran sind dann die, die solchen Geistern Gehorsam leisten müssen. Ist doch unleugbar, daß gerade die, die vor den eigenen Vorgesetzten „kriechen“, nicht selten diejenigen unwürdig behandeln und treten oder zu treten versuchen, die ihnen nachgeordnet sind. Und in der Regel gefalle sich diese Elemente auch noch in der Menschenverachtung, fühlen aber nicht, daß eine solche Gesinnung immer eine Schande für den Träger ist, nur zu sehr einen Blick in dessen Innerstes wirft und mit Recht auf eine Hassenswürdigkeit und Verächtlichkeit schließen läßt.“
Den vollständigen Beitrag gibt es hier:
Der Braunschweigische Polizeibeamte – 5. Jahrgang, Braunschweig, 30. September 1929, Nummer 18
Umgang mit Vorgesetzten.
Der Beamte hat durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung, die sein Beruf erfordert, sich würdig zu zeigen. Handelt er diesem Gebot
zuwider, ja macht er sich nach dem Disziplinargesetz strafbar.
Der Tatbestand dieser „Kautschuk“-bestimmung ist auch dann erfüllt, wenn der Beamte sich gegenüber seinem Vorgesetzten u n h ö f l i c h benimmt. Ob das Benehmen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer dienstlichen Funktion stand oder außerhalb des Dienstes zur Schau getragen wurde, bleibt für die Disziplinierung gleichgültig. Also „Höflichkeit“ im Umgang mit den Höheren in jeder Lage zu wahren, ist eine dienstliche, nicht minder aber auch eine moralische Pflicht!
W a s i s t a b e r H ö f l i c h k e i t ?
Leider wird im allgemeinen und nicht weniger in unseren eigenen Reihen der richtige Begriff derselben nur zu oft verkannt. Die Stellung, die die Höflichkeit bebeut, drückt Achtung aus, sie ist keineswegs die Stellung des Schmeichlers, die Stellung der lächerlichen Demut. – Heuchelei, Kriecherei, überhaupt knechtisches Wesen zählen nicht zur Höflichkeit. Solche Eigenschaften ziehen nur Verachtung nac
h sich und zeugen von einer sehr kleinen, eingebildeten niedrigen Seele. Unausgesetzte Verbeugungen, ewige Komplimente, Kratzfüße und Bücklinge, dummes Lächeln oder vielmehr Grinsen, Herablassung zu nicht in den Pflichtenkreis des Betreffenden und im Widerspruch zu seiner Stellung stehenden Diensten und Verrichtungen, alles dies ist nicht die Sache der wahren Höflichkeit. Diese will zugleich Achtung für sich erwecken, indem sie Achtung gegen Achtung beweist.
Der Höflich tritt wohl als solcher überall auf, aber seine Höflichkeit ist verschieden, je nachdem vornehmer oder geringer die Personen sind, mit denen er umgeht. Hat man auch mit den vornehmsten Menschen zu tun, so darf dennoch die Höflichkeit niemals ins Kleinliche und Schüchterne verfallen. Hier müssen sich Sinn und Ton in Bescheidenheit, jedoch nicht in Furchtsamkeit äußern. Das beständige vor sich Niedersehen, das stets sich selbst verleugnen und zu kleinaussehen, die beständige Ängstlichkeit, ob man nicht auch gegen den guten Ton verstoße, ob man auch nicht ein zu freie Stellung habe, macht manchen völlig eckig, sobald er in die große Gesellschaft tritt.
Unleidlich sind die Menschen, die immer mit der Nase bis auf die Erde bücken, deren Mine beständig widerlich freundlich grinst und auf Befehle wartet, deren Rücken nie gerade wird, die sich nur immer krümmen und winden, und es recht absichtlich darauf anlegen, beim Konferieren mit dem Höheren ja ganz nichts zu sein, deren Ton immer nur leise hallt, die ständig so tun, als ob sie sich gleichsam in ihrer eigenen Haut nicht zurechtfinden möchten.
Übel dran sind dann die, die solchen Geistern Gehorsam leisten müssen. Ist doch unleugbar, daß gerade die, die vor den eigenen Vorgesetzten „kriechen“, nicht selten diejenigen unwürdig behandeln und treten oder zu treten versuchen, die ihnen nachgeordnet sind. Und in der Regel gefalle sich diese Elemente auch noch in der Menschenverachtung, fühlen aber nicht, daß eine solche Gesinnung immer eine Schande für den Träger ist, nur zu sehr einen Blick in dessen Innerstes wirft und mit Recht auf ei
ne Hassenswürdigkeit und Verächtlichkeit schließen läßt.
Zum Teufel mit diesen Schmutzfinken im deutschen Beamtenwald. Deren Treiben wirksam zu steuern, erfordert die Pflege w a h r e r Höflichkeit; diese Pflicht ist aber eine g e m e i n s a m e , liegt also allen, vom Höchsten bis zum Niedrigsten , ob. So wie der obere vom unteren ein taktvolles Benehmen verlangt und mit Recht verlangen kann, so hat umgekehrt der Nachgeordnete einen unbedingten Anspruch auf ein der Würde seiner Person als Mensch, Bürger und Beamter entsprechende Behandlung von seiner Seite.
Wahre Höflichkeit, adeliger Mut und echter Eifer sind unbedingte Voraussetzung für Hebung, Verwirklichung und Festigung der Kameradschaft und damit des Gedankens:
„Einer für alle, alle für einen!“
Gustav Grosse, Hamburg
Ein Gedanke zu „Umgang mit Vorgesetzten.“