Abschrift Quellendokument: „Organisation der Schutzpolizei“ DEWEZET vom 10. Mai 1933 – Das Ende der Beamtenausschüsse.

Abschrift: „Organisation der Schutzpolizei“ Deister und Weserzeitung (DEWEZET) vom 10. Mai 1933

„Abschrift Quellendokument: „Organisation der Schutzpolizei“ DEWEZET vom 10. Mai 1933 – Das Ende der Beamtenausschüsse.“ weiterlesen

Quellendokument: „Beamtenausschüsse der Polizei“ Bericht Vorwärts vom 29.01.1929

Hameln, 29.01.2023: Mit der zweiten Schlagzeile „Ein Schritt zur Demokratisierung der Verwaltung.“ berichtet Fritz Tejessy über die Entwicklung und Rolle von Beamtenausschüssen in der Weimarter Republik. Ein interessantes Quellendokument:

Quelle: https://fes.imageware.de/fes/web/

Spannend: Es gab zweierlei Beamtenausschüsse. Einer für die Polizeioffiziere, Polizeiobermeister und -meister und einer für die Polizeiwachtmeister.

Spannend auch die Geschichte des Verfassers:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Tejessy

herral, 29.01.2023

Pr.Polb.Z. Nr. 52 – Weihnachtsgruß 1931

Quellendokument: 18. Jahrgang – Nr. 52 vom 26.12.1931. Preußische Polizeibeamten-Zeitung. Mitteilungsblatt des Verbandes Preußischer Polizeibeamter. Schriftleiter Ernst Schrader.

Weihnachtsgruß:

„Pr.Polb.Z. Nr. 52 – Weihnachtsgruß 1931“ weiterlesen

Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei

Tejessy – Bähnisch

Zum Geleit.

Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Beamtenschaft gegenüber dem Staat und die Formen ihrer Wahrnehmung sind seit langem heiß erstrebtes Ziel der Beamten.

Die größte preußische Beamtenschaft, die Polizeibeamtenschaft, hat ihre Wünsche seit Jahren in der Hoffnung zurückgestellt, dass eine reichsrechtliche Regelung des Beamtenrechts erfolge. Diese Hoffnung hat sich bisher nicht verwirklicht. Ihre Erfüllung ist noch nicht abzusehen. Der Herr Minister des Innern hat sich daher entschlossen, für die Schutzpolizei in einem Erlasse über die Beamtenausschüsse in der Schutzpolizei eine vorläufige Regelung auf einem wichtigen Gebiet des Beamtenrechts vorzunehmen. Dieser Erlass gibt den Beamten einer Hoheitsverwaltung zum ersten Male ein bis ins einzelne ausgearbeitetes Recht zur Wahrnehmung ihrer speziellen Interessen. „Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei“ weiterlesen