Abschrift: „Organisation der Schutzpolizei“ Deister und Weserzeitung (DEWEZET) vom 10. Mai 1933
Organisation der Schutzpolizei. Berlin, 9. Mai. Ministerpräsident Goering hat in seiner Eigenschaft als preußischer Innenminister zur Frage der Politik in der Schutzpolizei einen Runderlaß an die staatlichen Polizeibehörden gerichtet, in dem er darauf hinweist, daß die Sicherung und Festigung der von ihm verfolgten nationalsozialistischen Ziele in der Schutzpolizei jetzt voll gewährleistet sei. Als höchster Vorgesetzter der Polizei bestimme er nunmehr allein über die Politik in der Polizei bis zu den untersten Organen. Es sei sein Bestreben, diese Politik ganz einseitig zu gestalten und damit gegensätzliche politische Parteiauffassungen innerhalb der Schutzpolizei zu beseitigen. Er fordere für die Zukunft die Manneszucht und Disziplin, die für eine nationalsozialistische Schutzpolizei selbstverständlicher Grundsatz sein müsse. Der Ministererklärt, es bleibe in Zukunft seinem Befehl und seiner Entscheidung vorbehalten, den Siegeszeichen der nationalen Revolution in einer der Schutzpolizei entsprechenden Form Ausdruck zu geben. Er werde zunächst der Schutzpolizei das weiße Hakenkreuz am Stahlhelm und ferner für die geschlossene Polizeitruppe als Ehren- und Feldzeichen amtliche Fahnen mit dem Siegeszeichen der nationalen Erhebung verleihen.
Der Erlaß bringt dann eine Reihe von Anordnungen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Das Tragen von politischen Abzeichen und Armbinden, auch Hakenkreuzbinden, sowie das Mitführen von anderen als den amtlichen Fahnen zur Uniform ist verboten. Die Teilnahme von Polizeibeamten in Uniform an Umzügen nationaler Verbände unterliegt in jedem Falle der Genehmigung des Kommandeurs der Schutzpolizei. Die Beteiligung darf nur in geschlossener Formation erfolgen, wobei Fahnen oder Transparente nicht mitgeführt werden dürfen.
Über Erweiterung der Grußpflicht und die Form der Ehrenbezeugungen wird eine besondere Regelung angekündigt. Befehlsbefugnis und Sorge für das Wohl der Beamten soll in Zukunft wieder allein in der Hand der Polizeioffiziere und -führer liegen. Die Bestimmungen über die Beamtenausschüsse der Schutzpolizei werden aufgehoben. An ihre Stelle treten bei der Schutzpolizei Vertrauensmänner, über die noch ein besonderer Erlaß kommt. Die in den Formationen vorhandenen nationalsozialistischen Fachschaften bleiben bestehen. Irgend eine Einwirkung auf dienstliche Angelegenheiten ist ihnen verboten. Falls in den Formationen noch anderer nationaler Verbände vorhanden sein sollten, sind sie sofort aufzulösen. Nachdem SA. Und SS. Durch Gesetz zu öffentlich anerkannten Organisationen mit eigener Dienststrafbestimmungen erhoben worden sind, ist, wie es weiter in den Erlaß stehe die Mitgliedschaft in diesen Organisationen für die Angehörigen der Schutzpolizei, die selbst einen Grundpfeiler der Macht des Staats bildet, unmöglich geworden. Soweit daher Angehörige der Schutzpolizei den genannten Organisationen als Mitglieder angehören, haben sie ihren sofortigen Austritt zu vollziehen. Das Gleiche gilt für die Mitgliedschaft im Stahlhelm.
Herral, 14.05.2023
Siehe auch Berichte in der Vossischen Zeitung vom gleichen Tag: