Die Königlich Preußische Landgendarmerie war von 1812 bis 1918 die Gendarmerie des Königreichs Preußen. Bis zur Gründung der preußischen Sicherheitspolizei 1919 war das Korps nach den Gendarmerien von Bayern und Sachsen mit 1918 gut 5.500 Gendarmen die größte Polizeitruppe des Kaiserreichs, wenn auch zahlenmäßig schwächer als die Königliche Schutzmannschaft Berlin mit rund 7.000 Beamten und die Schutzmannschaft Hamburg mit rund 6.000 Beamten. Die preußische Gendarmerie war militärisch organisiert und Teil der Armee. Im Krieg gegen Frankreich 1870/71 und im Ersten Weltkrieg 1914/18 stellte sie den Kern der Feldgendarmerie.1920 wurde sie in die Landjägerei umgewandelt.
Während der Novemberrevolution 1918 wurde auch die Gendarmerie oftmals von Arbeiter- und Soldatenräten entwaffnet. Unmittelbar nach Ausbruch der Revolution, am 19. November, wurde der militärische Status der Gendarmerie abgeschafft und diese vollständig dem Innenministerium unterstellt. Dies wurde auch von der Gendarmerie selbst begrüßt, zumal die sächsische Gendarmerie und die Schutzmannschaften der Großstädte schon immer den Innenministerien bzw. Stadtmagistraten unterstanden. De facto besaßen die Gendarmen jedoch schon seit dem 12. November Versammlungsfreiheit und das Recht zur Vereinsbildung, da der Rat der Volksbeauftragten in Preußen dies allen Beamten zugestanden hatte. Bereits am 28. November 1918 wurde der „Preußische Gendarmerie-Verein“ gegründet, der später in „Verband preußischer Landjägereibeamten e. V.“ umbenannt wurde und als frühe Form einer Beamtengewerkschaft angesehen werden kann.
Mit einer Verordnung der preußischen Staatsregierung vom 21. Juni 1920 wurde die Landgendarmerie in Landjägerei umbenannt und die Dienstgrade entsprechend angepasst, z. B. Gendarmeriedistriktsoffizier zu Landjägerrat, Gendarmerie-Oberwachtmeister zu Landjägermeister, Gendarmerie-Wachtmeister zu Oberlandjäger und Landjäger. Die mit dem königlichen Wappen versehenen Helme wurden noch bis 1922 getragen, bis ihre Verwendung sowohl inner- wie außerdienstlich durch eine Verordnung des MdI vom 9. August 1922 untersagt wurde. Stattdessen wurde lediglich die Dienstmütze getragen, bis 1926 analog zur Schupo der Tschako eingeführt wurde.
Die Personalstärke der Landjägerei im Außendienst betrug zum 1. April 1922 673 Landjägermeister, 4.227 Oberlandjäger und 4.227 Landjäger.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Preu%C3%9Fische_Landgendarmerie
Organisation im Jahre 1925:
Die Verwaltungsdirektion der Landjägerei befand sich 1925 in Berlin, Wilsnacker Straße 6 unter Leitung des Verwaltungsdirektors Wieß.
Es gab zwei Landjägerschulen
a) In Einbeck, Baustraße 38 mit dem Reg.- und Ldj.-R. Knur als Leiter
b) In Wohlau, Steinauer Straße 576 mit dem Reg.- und Ldj-R. Berger als Leiter
Als Zentralbehörden galten
a) Staatsministerium Berlin, Ministerpräsident Braun
b) Ministerium des Innern, Berlin, Minister Severing
c) Finanziminsterium Berlin, Minister (fehlt z. Zt.)
Die weitere Untergliederung erfolgte in Provinzial-, Kreis- und Lokalbehörden.
Beispiel:
Provinz Hannover mit Oberpräsident Noske
Regierungsbezirk Hannover mit Regierungspräsident v. Belsen
Kreis Hameln mit Landrat Dr. Loeb und den Landjägermeistern Rössing (z.F.) und Schiefer (z.F.) (Lauenstein)
Der Verband Preußischer Landjägerbeamten E.V.
Hatte 1925 seine Geschäftsstelle und Kasse in Berlin, Charlottenburg 5.
Der Verbandsvorstand war:
1. Vorsitzender: Verw.-Dir. Miez
Der Vorstand des Provinzvereines Hannover:
1. Vorsitzedner OLdj. Kauße, Elze i. Hannover.
Quelle: Gendarmerie-Kalender 1925, Kameradschaft, Verlagsgesellschaft m.b.H. Berlin