März 1932 – Innenminister verbietet Polizeibeamten die Mitgliedschaft im Verband braunschweigischer Polizeibeamter

Bei den Landtagswahlen am 14. September 1930 steigerte sich die NSDAP von 3,7 Prozent drei Jahre zuvor auf 22,2 Prozent der Stimmen. Die neue Rechtsregierung bestand aus DNVP, DVP, Zentrum und WP und bildete gemeinsam mit der NSDAP die Regierung. Im September 1931 wurde der Nationalsozialist Dietrich Klagges Innenminister. Unter seiner Leitung wurden im Land Braunschweig Verwaltung, Polizei und Bildungswesen durch Auswechselung von Führungspersonen im Sinne der NSDAP verändert.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Braunschweig)

Das zur Einordnung.

Der Verband Braunschweigischer Polizeibeamte war als republiktreue Gewerkschaft den Nationalsozialisten ein Dorn im Auge. Daher verfügte der NSDAP-Innenminister in Braunschweig eine Verbot der Mitgliedschaft. Hier zwei Zeitdokumente dazu aus der Vossischen Zeitung vom 19. März 1932:

Klagges hebt die Vereinsfreiheit auf

Der nationalsozialistische Minister Klagges verharrt bei seiner rechtswidrigen Maßregelung des Landesverbandes braunschweigischer Polizeibeamten. Sämtliche Polizeibeamten mußten, wenn sie ihre Stellung nicht verlieren wollten, einen Revers unterschreiben mit der Erklärung, daß sie dem Verband nicht mehr angehörten. An der Reichsregierung ist es nun, die verfassungsmäßige gesicherte Vereinsfreiheit gegen einen derartigen Übergriff zu schützen.

In einem weiteren Bericht der Ausgabe wird über weiteren „Gesinnungsdruck und Wahlterror“ der nationalsozialisitischen Regierung durch Unterdrückung aller republikanischen Organisationen berichtet:

Zum Verband Braunschweigischer Polizeibeamten siehe auch:

Über Dietrich Klagges gibt es folgendes Hintergrunddokument:

http://www.fritz-bauer-archiv.de/images/freundeskreis-download/schriftenreihe/Heft_15_Fritz-Bauer_Klagges-Prozess.pdf

Ralf Hermes, 29.02.2020

Siehe auch:

Ein Gedanke zu „März 1932 – Innenminister verbietet Polizeibeamten die Mitgliedschaft im Verband braunschweigischer Polizeibeamter“

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