Polizisten-Schicksal zum Kriegsende 1945: Michael Lottner, Gendarmerie-Hauptwachtmeister i.R.

Dem sehr lesenswerten Ausstellungskatalog der Gedenkstätte Deutscher Widerstand „Tod den Nazi-Verbrechern!“ ist das folgenden Schicksale eines pensionierten Republikpolizisten entnommen:

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Alu-Medaille: Otto Hörsing – Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold

Objekt einer Zeit: von Jörgum & Trefz, Frankfurt/M.

OTTO HÖRSING, VORSITZ.D.R.B. * SCHWARZ-ROT-GOLD *

WIR WOLLEN SEIN EIN EINIG VOLK VON BRÜDERN

Rütlischwur, darunter Signatur des Herstellers. 33 mm. Mitgeprägter Henkel.

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1926 – Reichswehr-Atlas

Der Diercke-Reicke Reichswehr-Atlas für Heeresfachschulen und Marinefortbildungsschulen. Mit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichen Verhältnisse im Auftrage des Reichswehrministeriums auf der Grundlage von P.Diercke Schulatlas, Mittelausgabe Bearbeitete und Herausgegeben von Dr. Erich Reicke

1926 – Verlag von Georg Westermann, Braunschweig und Hamburg

Die letzten Seiten sind besonders spannend:

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Rückblick: „Ordnung und Vernichtung – die Polizei im NS-Staat“

Im Juni 2013 wurde im Gebäude der Polizei Hameln die Ausstellung der Polizeiakademie Niedersachsen zur Geschichte der Polizei in der NS-Zeit gezeigt. Im August 2020 soll nun mit änlichem Konzept die Ausstellung über die Geschichte der Polizei in der Weimarer Republik vorgestellt werden. Eine Infosammung zum Konzept und Ablauf 2013 gibt es hier:

Polizeihauptmann Heinrich Lietz, Hann. Münden

Folgende Informationen liegen vor:

„Am 28. März wurde Heinrich Lietz als erstes SPD-Mitglied zusammen mit 9 Kommunisten in Schutzhaft genommen. Lietz war Polizeihauptmann in der Polizeischule Hann. Münden und leitete die Ausbildung des Reichsbanners und deren Wehrverbände.

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Carl von Ossietzky Tagebuchmeldung zum Gerichtsverfahren über den Tod des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Carl von Ossietzky kommentiert die Geschehnisse in seinem Tagebucheintrag vom 11.Juli 1925:

Erziehung durch die Rotzneesen

Die Berichte über den Prozeß gegen den Wikinghelden Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermannes Schulz sind gespickt mit der Parenthetischen Bemerkung: Heiterkeit. Es muß demnach also ein sehr lustiger Fall sein, so als ob es sich nicht etwa um die Sühnung einer Bluttat handelte.

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Vossische Zeitung Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Vossischen Zeitung aus Berlin:

  • 25. April 1925 – Morgen Ausgabe. „Überfälle auf Republikaner“
  • 25. April 1925 – Abend Ausgabe. „Völkische Mordtat.“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Rechtsradikale Lärmhelden“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe. „Der Blutige Wahlauftakt.“
  • 26. April 1925 – Sonntags-Ausgabe.
  • 9.7.1925 – Morgen-Ausgabe – „Die Erschießung des Reichsbannermannes.“ (Auszug Bewertung)
  • 9.7.1925 – Abend-Ausgabe – „Der Todesschuß im Wahlkampf“
  • 11.07-1925 – Morgen-Ausgabe – „Revision im Rehnig-Prozess
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Berliner Tageblatt Zeitungsmeldung zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Das „Recht auf die Pistole“.  Der Tod des Reichsbannerkameraden. – Freispruch für den Angeklagten.

Obwohl für den Rehnig-Prozeß drei Verhandlungstage vorgesehen waren, konnte die Beweisaufnahme schon am Mittag des zweiten Tages abgeschlossen und das Urteil verkündet werden. Der Staatsanwalt beantragte gegen Rehnig ein Jahr Gefängnis. Er begründete seinen Antrag damit, daß der Angeklagte sich tatsächlich in Notwehr befunden habe, also an sich nicht zu bestrafen sei. Verwerflich und strafbar sei nur die Wahl des Verteidigungsmittels. Auf keinen Fall hätte Rehnig zum Revolver greifen dürfen. Die beiden Verteidiger Rehnigs plädierten auf Freispruch. Zu ihren Plädoyers verteidigte sie das Recht auf die Pistole, weil sich Rehnig in unmittelbarer Lebensgefahr befunden habe. Der eine Verteidiger ging sogar so weit die „Reichsbannerleute als die wahren Mörder“ ihres Kameraden Schulz zu bezeichnen, ohne daß ihn der Vorsitzende wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung rief. Das Gericht sprach Rehnig nach dreiviertelstündiger Beratung frei. In der Urteilsbegründung folgte es den Ausführungen der Verteidiger. Trotzdem bemerkte der Richter, daß der gewalttätige und schießlustige Rehnig eine Gefahr für das Leben seiner Mitmenschen sei. Rehnig selbst nahm das Urteil mit derselben zynischen Gelassenheit hin, mit der er der Verhandlung gefolgt war.

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DEWEZET (Hameln) Zeitungsmeldungen zum Todesfall des Reichsbannermann Erich Schulz, Berlin, 26.04.1925

Zeitungsberichte der Deister- und Weserzeitung aus Hameln

Vom:

  • DEWEZET vom 26. April 1925: „Krawalle in Berlin.“
  • DEWEZET vom 27. April 1925: „Ein Reichsbannermann in Berlin erschossen.“
  • DEWEZET am 11. Juli 1925: Die wilde Polizei. Zusammenbruch einer Hetze.
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Harms – Atlas für Polizeischulen und Polizeiberufsschulen

Bearbeitet von Polizei und Schulfachleuten und Polizei-Offizieren

Verlagsanstalt Lift & von Bressensdorf, Leipzig

Ausgabe A für das Deutsche Reich (nach März 1930)

Bilder:

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