Berlin, 1925, 2. Auflage Mit Anhang: Kartenlesen, Zurechtfinden und Orientieren im Gelände, Verlag von R. Eisenschmidt
Zur 1. Auflage.
Erfahrungen, die ich als Führer in zahlreichen Straßenkämpfen und während der mitteldeutschen Unruhen im März 1912 auf dem flachen Lande gesammelt habe, sowie der neuerdings erbrachte Beweis für die zwingende Notwendigkeit der Polizeilichen Kampfschulung und der Kampfbereitschaft waren der Anlaß, Skizzen und Merkblätter zusammenzustellen in dem Heft: „Die Sicherungsarten der Truppenpolizei im Aufruhrgebiet.“ Diese in Kürze gegebenen Grundsätze dürfen jedoch nicht zum Schema werden. Die Kunst des Führers, oft auch des einzelnen Beamten, bleibt es überlassen, sich in jedem Einzelfalle der jeweiligen Lage anzupassen. Auch wäre es falsch, alle diese Grundsätze bei kleineren örtlichen Unruhen, wovon hier nicht die Rede ist, voll anzuwenden.
Dresden, im August 1921. Schmitt, Polizeihauptmann.
Zur 2. Auflage.
„Der Einsatz der Schutzpolizei im Aufruhrgebiet“ ist die 2. Auflage des obengenannten, für den Dienstgebrauch geschriebenen Heftchens betitelt, das entsprechend der letzten Umorganisation und neuen Erfahrungen umgearbeitet ist. Möge dieses Schrift im Unterricht als übersichtlicher Leitfaden, bei plötzlichem Einsatz als praktisches Taschenbuch für Führer und Unterführer sich nutzbringend erweisen, aber auch dem jüngsten Polizeibeamten ein klares Bild von größeren Polizeiaktionen geben, das er sich einprägt, um im Rahmen des Ganzen sinngemäß handeln zu können.
Dresden, im September 1924. Der Verfasser.
Zur Einordnung etwas zum Begriff: „Polizeikampf“. Wikipedia schreibt: „Beim Polizeikampf handelt es sich um einen historischen polizeitaktischen Begriff, der in den 1920er Jahren in den deutschen Ordnungs- bzw. Schutzpolizeien der Bundesstaaten für Kampfhandlungen geprägt wurde, die die Aufstandsbekämpfung beinhalteten. Ein zu bekämpfender Gegner war der geheime Militärapparat (M-Apparat) der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)“
Der gesamte Wikipediabeitrag ist lesenswert. Auszug:
„Ziel des Polizeikampfs war nicht, wie im militärischen Gefecht, die so genannte Vernichtung des Gegners, sondern seine Festnahme. Der polizeiliche Gegner war ein Staatsbürger, dem auch im Aufstandsfall und bei Anwendung von Schusswaffen und Sprengmitteln wie Handgranaten ein Prozess gemacht werden musste. Obwohl viele Theoretiker ein energisches Vorgehen forderten, um die Aufständischen durch eine de-eskalierende Haltung nicht noch zu ermutigen, gab es auch Taktiker wie Wilhelm Neese, der auch ein defensives Vorgehen forderte, um Verluste zu vermeiden und den Aufständischen nicht die Möglichkeit zu geben, die Polizei als Angreifer zu diffamieren.“
Buchauszüge Schmitt: