Buchvorstellung: „Der rote Faden“ Polizeilehrbuch von 1927

Anleitung zum Unterricht für Polizeibeamte in bildlicher und schematischer Darstellung

Heft 1 (2. Auflage) von Matthes, Polizeimajor beim Polizeipräsidium Dresden. Verlag von O.&R. Becker, Dresden-A.

Vorwort:

Die Schwierigkeiten bei der Erteilung des Polizeifachunterrichts bestehen zum Teil darin, daß wesensverwandter Stoff in verschiedenen Abschnitten des Reichsstrafgesetzbuches und anderen Gesetzen enthalten ist, wodurch dem Lehrer wie dem Schüler eine Zusammenfassung und ein Vergleich zusammengehöriger Gebiete erschwert wird.

Die Kommentare, welche der Lehrer zur Bearbeitung seines Stoffes braucht, sind oft zu ausführlich und setzen vielfach Kenntnisse voraus, die der Polizeibeamte in den ersten Dienstjahren nicht besitzt. Ferner ist der vom Gesetzgeber angewendete Satzbau wohl für den juristisch gebildeten Leser verständlich, nicht immer aber dem Auffassungsvermögen des jungen Polizeibeamten angepaßt.

Eine weitere Schwierigkeit für Lehrer und Schüler besteht darin, den Unterrichtsstoff systematisch so einzuteilen, daß er im Gedächtnis leicht haften bleibt.

Meine Aufgabe ist es gewesen, in nachstehenden Unterrichtstafeln wesensverwandte Gebiete des polizeilichen Fachunterrichts zusammenzufassen und sie in einer graphischen Darstellung so zu gliedern, daß sie sich leicht der Erinnerung des Schülers wie des Lehrers einprägen und letzterem einen Anhalt dafür geben, wie er sich seinen Unterrichtsstoff zweckmäßig einteilt. Dabei habe ich mich möglichst bemüht, den Gesetzestext in einem für den Polizeibeamten leichter verständlichen Wortlaut umzuformen.

Weit entfernt davon, den Unterricht erteilenden Beamten eine Eselsbrücke zu bauen, sollen die nachfolgenden Darstellungen lediglich praktische Anregungen für die Einteilung der Unterrichtsthemen geben.

Ich hoffe, daß die graphischen Darstellungen und Bilder sich dem Polizeibeamten leicht einprägen werden und sie dazu beitragen, den bisher vielfach vernachlässigten Polizeifachunterricht nutzbringender zu gestalten.

In der 2. Auflage sind alle Änderungen enthalten, welche seither die Verordnung über Vermögensstraßen, das Jugendgerichtsgesetz, die Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung sowie die Verordnung über Waffengebrauch gebracht haben. Neu aufgenommen sind die bisher noch fehlenden Abschnitt des Reichsstrafgesetzbuches, so die Übertretungen, sowie das Gesetz über den Verrat militärischer Geheimnisse.

Dresden, März 1927.

Matthes, Polizeimajor.

Buchimpressionen:

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