Das Polizeigewahrsam in Hannover – ein Einblick

Im Rahmen einer Führung hatte ich die Möglichkeit einige Fotos und Daten zum Polizeigewahrsam der Polizeidirektion Hannover zusammenzutragen. Hier ein kleiner Bericht/Bilder:

Zur Hintergrundinformation: Ein Polizeigewahrsam ist kein Gefängnis. Die Polizeizellen dienen der kurzfristigen Unterbringung von festgenommenen Personen bis zu dem Zeitpunkt, bis ein Richter über den weiteren Verbleib entschieden hat. Geht die Person in Haft, verlässt sie das Gewahrsam der Polizei und wird einer Justizvollzugsanstalt (dem Gefängnis) überstellt. Viel öfter aber dient das Polizeigewahrsam (die Polizeizelle) aber der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die aus Gründen der Gefahrenabwehr kurzfristig unter Verschluss gehalten müssen, um sich oder andere zu schützen. Oftmals zur Ausnüchterung von volltrunkenen Personen Psychisch Kranke werden ebenfalls nicht bei der Polizei „eingesperrt“, sondern nach ärztlichem Beschluss und Bestätigung durch die Verwaltungsbehörde, ggf. Gericht in ein Landeskrankenhaus oder eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen.

Im Grundsatz verfügt jedes Polizeirevier und einige größere Polizeistationen über Gewahrsamszellen. Eine Besonderheit aber ist die Landeshauptstadt Hannover. Hier hatte man sich im Jahre 1900 für den Bau eines zentralen Polizeigewahrsams entschieden, welches zusammen mit dem Hauptgebäude der Polizeidirektion Hannover in der Hardenbergstraße errichtet wurde. Es galt nach seiner Fertigstellung als beispielgebend.  Die Zellen haben eine Große von etwa vier Quadratmeter, der Abstand zwischen den Seitenwänden beträgt nur eineinhalb Meter. Seit der Zeit bis heute werden die Zellen durch die Polizei genutzt.

Impressionen:

Bericht als PDF unter: https://republikpolizei.de/wp-content/uploads/2019/02/2018-021-05-Polizeigewahrsam-Hannover.pdf

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