1924: Anrede der Beamten im Dienst.

Zeitungsmeldung DEWEZET (Deister- und Weserzeitung) vom 10. August 1024:

Anrede der Beamten im Dienst. Wie die „Preußische Polizeibeamtenzeitung“ schreibt, gibt der Gruppenkommandeur der Polizeigruppe West der Berliner Schutzpolizei unter dem 26. Juli 1924 folgendes bekannt: „Anrede der Beamten im Dienst. Ein Vorfall gibt mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß im Dienst sämtliche Beamten mit Dienstgrad und Namen anzureden sind. Die Anrede „Herr“ im Dienst ist unstatthaft. Das Verhalten Vorgesetzten gegenüber wird hiervon nicht berührt. gez. Dillenburger.“ Mit Recht wendet sich das Organ der Polizeibeamten gegen diesen Erlaß und bemerkt, auch den Beamten im untersten Dienstgrad mit „Herr“ anzureden. Es wird dadurch das Ansehen der Vorgesetzten nicht geschädigt, wohl aber das Bewußtsein des Beamten im untersten Dienstgrade, auch Beamter zu sein, erheblich gehoben. Weiterhin erfordert das allgemeine Taktgefühl die Anrede eines erwachsenen Mannes mit „Herr“.

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