Wichtig und lesenswert: „In vier Thesen stellen die Unterzeichnenden klar, dass Bildungsarbeit auf der Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit beruht und somit niemals „neutral“ sein kann. Vielmehr müsse sie überparteilich sein und zum selbstständigen Denken anregen. Grundlage der Bildungsarbeit sei die Freiheit der Wissenschaften, die auch 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution geschützt werden müsse.“
Zur Erklärung: https://www.weimarer-erklaerung.de/
13.11.2019 – Ralf Hermes