Nur für den Dienstgebrauch (damals). Am 25. Oktober 1951 erschien die Nr. 1 des Polizei-Nachrichtenblatt für das Land Niedersachsen. Mir wurde leihweise ein Sammelband mit den folgenden Exemplaren zur Verfügung gestellt.
Hier einige interessante Ausschnitte von dem, was damals im Innenministerium wichtig war:
Belobigung für den Einsatz anlässlich der sogen. „Weltjugendfestspiele“
… „Es ist mir eine Genugtuung, festgestellt zu haben, daß dieser erhöhten Beanspruchung von allen eingesetzten Polizeibeamten mit größter Einsatzbereitschaft Rechnung getragen wurde. Dieser Einsatzbereitschaft ist es zu verdanken, wenn die gegen das Ansehen und den Bestand der demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik gerichteten Pläne staatsfeindlicher Elemente weitgehend durchkreuzt worden sind.“
Schändungen der Bundesflagge – 27.10.1951
„Die häufigen Schändungen der Bundesflagge haben zu erheblicher Empörung in der Bevölkerung und auch zu einem Protest des Nds. Landtages geführt… … so besteht daneben ein erhöhte Verpflichtung der Polizei, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um einer Wiederholung so beschämender Vorfälle wie der Flaggenschändungen in Peine, Delmenhorst usw. vorbeugend entgegenzuwirken. „…
Belobigung für Polizei-Einsatz anläßlich der Aufklärung der Bombenattentate in Bremen und Eystrup. – 12.12.1951:
„Mit Genugtuung habe ich, verehrter Herr Minister, davon Kenntnis genommen, daß es gelungen ist, die Sprengstoffattentate aufzuklären, denen beklagenswerterweise Menschenleben zum Opfer gefallen sind. Ich möchte es nicht unterlassen, meine Anerkennung für die Klärung dieser kriminalistisch wohl nicht einfacher Angelegenheit zum Ausdruck zu bringen. Diese Anerkennung bitte ich in meinem Namen allen denen zu übermitteln, welche an dieser erfolgreichen Arbeit mitgewirkt haben. Mit guten Grüßen Ihr (gez.) Theodor Heuß“
Löschung von Dienststrafen der Polizeibeamten. 7.10.1950: „Unter Berücksichtigung der nach der Kapitulation auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zeitweise eingetretenen besonderen Verhältnisse, sowie zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung bei der Beurteilung von Polizeibeamten erscheint es notwendig, unter der Vergangenheit einen Strich zu ziehen und die durch RdErl. des RMdI. vom 11.6.1938 (Anmerkung: !!!) aufgehobenen Bestimmungen über die Löschung von Dienststrafen wieder einzuführen.“
II. Personalangelegenheiten. 1. Einstellungen: Beim Ministerium des Innern
Oberregierungs- u. -kriminalrat Dr. Zirpins am 12.11.1954
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Zirpins
- Erlasse: Maßnahmen der Verwaltungs- und Polizeibehörden gegen das Ankleben von Plakaten zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und gegen Verfassungsfeindlichen Plakatanschlag. RdErl. des Nds. MdI. vom 29.12,1954
„Ich weise deshalb darauf hin, daß die Behörden der Gefahrenabwehr nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, gegen den Anschlag verfassungsfeindlicher Plakate mit aller Schärfe einzuschreiten.“
Öffentliche Anprangerung von Verkehrssündern. RdErl. d. Nds. MdI. vom 28.12,1951: „Es muß daher als bedenklich angesehen werden, wenn durch eine Bekanntgabe in der Tagespresse unter voller Namensnennung eine Schuldigsprechung des Betroffenen für die Öffentlichkeit schon vorweggenommen wird.“ ….„Ich weise daraufhin, daß der dem Bundestag vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr eine Vorschrift enthält, nach der das Gericht anordnen kann, daß eine Bestrafung gegen die Verkehrsvorschriften auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekanntgemacht wird, …“