Pr.Polb.Z. Nr. 52 – Weihnachtsgruß 1931

Quellendokument: 18. Jahrgang – Nr. 52 vom 26.12.1931. Preußische Polizeibeamten-Zeitung. Mitteilungsblatt des Verbandes Preußischer Polizeibeamter. Schriftleiter Ernst Schrader.

Weihnachtsgruß:



Interessanter Beitrag über die Beamtenausschüsse (heute Personalrat). Abschrift:

„Ein Mahnruf an die Beamtenausschüsse!

Das Jahr 1931 ist zu Ende. Auch für die Beamtenausschüsse ein Zeitpunkt, um den bisher beschrittenen Weg noch einmal zurückzuschauen und zu überprüfen. Es ist nicht allein nur an der Zeit, sondern es ist höchste Zeit, auch hier einmal eine rein sachliche Bilanz zu ziehen. Das Resultat dürfte angetan sein, sich im Jahr 1932 unter Entfaltung einer größeren Aktivität als bisher und unter restloser Ausnutzung der geltenden Bestimmungen, zwecks ernster, gemeinsamer Arbeit zusammenzuschließen. Nur wenn so verfahren wird, können die Beamtenausschüsse Helfer und Berater für die gesamte Schutzpolizeibeamtenschaft sowie Bindeglied zwischen Dienststelle und Beamtenschaft sein.

Es ist vielleicht notwendig, die Aufgaben und Befugnisse, die den Beamtenausschüssen auf Grund des Erlasses über die Beamtenausschüsse vom 15.1.1929 zugedacht sind, kurz zu beleuchten, um sie voll und ganz zu erkennen. Ebenso zweckmäßig dürften einige Hinweise über die Bedeutung der Beamtenausschüsse sein, die sie für die einzelnen Dienststellen, für die Beamtenschaft und somit für die gesamte Schutzpolizei nach dem Runderlaß des MdI. vom 15.01.1929 besitzen.

  1. Die Beamtenausschüsse sind das Bindeglied zwischen den Dienstvorgesetzten und den Beamten und haben als Vertreter der Interessen der Beamten eine wichtige Funktion im Rahmen der Behörde.
  2. Die Bestimmungen, in diesem Geiste in der Praxis angewandt, werden dazu beitragen, nicht nur ein Vertauensverhältnis zwischen den Beamten und ihren Ausschüssen zu schaffen, sondern ein ebenso gutes und notwendiges Vertrauensverhältnis zwischen den Dienstvorgesetzten und den Ausschüssen herzustellen.
  3. Die Mitwirkung der Beamtenausschüsse in diesem Sinne würde im Endergebnis bedeuten die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses vom Dienststellenleiter bis zum jüngsten Wachtmeister. Erst durch die Schaffung eines einheitlichen inneren Zustandes sind die Voraussetzungen gegeben, deren die Schutzpolizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf.
  4. Der Beamtenausschuß hat die wichtige Aufgabe, an der Erziehung der Beamten mitzuwirken. Er ist daher ein wichtiges Glied im Rahmen der Dienststelle und Mithelfer und Förderer am gemeinsamen Werk.
  5. Der Beamtenausschuß ist der Wortführer der Beamtenschaft. Er besitzt durch den Erlaß über die Beamtenausschüsse ein bis ins einzelne ausgearbeitetes Recht um die speziellen Interessen seiner Wählerschaft wahrnehmen zu können.
  6. Der Beamtenausschuß ist, auf eine kurze Formel gebracht, innerhalb seiner Behörde das Ventil, das in einem demokratisch regierten Staat jede Organisation braucht, um Spannungsunterschiede in ihrem Organismus auszugleichen.

In Bezug auf Aufgaben und Befugnisse der Beamtenausschüsse kann man das Recht derselben einteilen in:

a) das Recht, Anregungen zu geben,

b) das Recht der gutachterlichen Anhörung und

c) das Recht der Mitwirkung.

Zu a und b soll nur das Wichtigste genannt werden.

  1. Sie habe das Recht, Anregungen, betr. Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, zu geben und auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften zu achten.
  2. Gutachterlich zu hören sind sie:

a) bei Wiedereinstellung Entlassener,

b) vor der Kündigung des Dienstverhältnisses

c) vor der Verhängung einer Ordnungsstrafe.

Eine systematische Schulung der Beamtenausschüsse ist notwendig. Aussprachen über die Zuständigkeit, über Grenzfälle, über komplizierte Vorkommnisse werden die Beamtenausschuß-Mitglieder in anregender Weise beeinflussen und mit ihrem Rüstzeug vertraut machen. Nur wer sein Werkzeug zu handhaben weiß, wird den kommenden Aufgaben gewachsen sein.

Darum an die Arbeit im neuen Jahr. Die Beamtenausschüsse sind in den Augen vieler Vorgesetzter eine lästige Einrichtung. Die Behandlung, die sie recht häufig von einzelnen Herren erfahren, bestätigen diese Behauptung. Wir erlauben uns daher, daran zu erinnern, daß der Leiter der Polizeiabteilung im Preußischen Innenministerium, Ministerialdirektor Dr. Klausener, in einem Geleitwort zu dem Erlaß für die Beamtenausschüsse folgendes zum Ausdruck brachte:

„Formen sind Formen. Erst der Geist, der sie erfüllt, gibt ihnen Leben. Nicht von der Summe der zahlenmäßig aufgeführten Rechte werden die Verhältnisse zwischen Staat, Vorgesetzten und Beamten bestimmt, sondern von dem Geist, in dem Willen, in jedem Beamten einen Mithelfer und Förderer am gemeinsamen Werk zu sehen. Möge sie von jeder Dienststelle in diesem Geist ausgelegt werden.“

Die Beamtenausschüsse sind das Produkt einer neuen Zeit. Zielbewußte Erziehung ist notwendig, um den Erfolg zu verspüren. Möge das neue Jahr Schrittmacher in dieser Richtung sein. Aus dieser Erkenntnis heraus geht an die Beamtenausschüsse der Mahnruf:

„Helft mitarbeiten an der Erhaltung eines dienstfreudigen, zuverlässigen, pflichttreuen und damit staatstreuen Beamtentums.“

Fischer“



Auch andere Beiträge der Zeitung sind interessant. Daher hier die PDF-Version:

Zusammenstellung vom 23.12.2021, herral

Quelle: Polizeimuseum Nienburg.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.