Quellendokument: „Beamtenausschüsse der Polizei“ Bericht Vorwärts vom 29.01.1929

Hameln, 29.01.2023: Mit der zweiten Schlagzeile „Ein Schritt zur Demokratisierung der Verwaltung.“ berichtet Fritz Tejessy über die Entwicklung und Rolle von Beamtenausschüssen in der Weimarter Republik. Ein interessantes Quellendokument:

Quelle: https://fes.imageware.de/fes/web/

Spannend: Es gab zweierlei Beamtenausschüsse. Einer für die Polizeioffiziere, Polizeiobermeister und -meister und einer für die Polizeiwachtmeister.

Spannend auch die Geschichte des Verfassers:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Tejessy

herral, 29.01.2023

Pr.Polb.Z. Nr. 52 – Weihnachtsgruß 1931

Quellendokument: 18. Jahrgang – Nr. 52 vom 26.12.1931. Preußische Polizeibeamten-Zeitung. Mitteilungsblatt des Verbandes Preußischer Polizeibeamter. Schriftleiter Ernst Schrader.

Weihnachtsgruß:

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„Stahlhelm-Meuterei“ der Schutzpolizei in Chemnitz“

Zeitungsmeldungen vom 27.-29.08.1921

Berichtet wird über „Unstimmigkeiten in der Chemnitzer Schutzpolizei.“

Hier eine Zusammenfassung der verschiedenen Berichte:

So berichtete die „Allgemeine Zeitung“ aus Chemnitz, das bei einer Hundertschaft der Chemnitzer Landespolizei eine Meuterei ausgebrochen sei.  Als am 25. August von der Hundertschaft verlangt wurde, zu einer größeren Übung außerhalb der Stadt den Stahlhelm aufzusetzen, seien die Beamten zu einem großen Teil mit dem Tschako angetreten. Vorher hätten einige Beamte die Aufhebung des Stahlhelm-Gebots beantragt. Der sächsische SPD-Ministerpräsident Wilhelm Buck habe die sofortige Entlassung der Beamten verfügt. Anschließend wurde über die Wiedereinstellung der Entlassenen verhandelt.

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1924: Anrede der Beamten im Dienst.

Zeitungsmeldung DEWEZET (Deister- und Weserzeitung) vom 10. August 1024:

Anrede der Beamten im Dienst. Wie die „Preußische Polizeibeamtenzeitung“ schreibt, gibt der Gruppenkommandeur der Polizeigruppe West der Berliner Schutzpolizei unter dem 26. Juli 1924 folgendes bekannt: „Anrede der Beamten im Dienst. Ein Vorfall gibt mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß im Dienst sämtliche Beamten mit Dienstgrad und Namen anzureden sind. Die Anrede „Herr“ im Dienst ist unstatthaft. Das Verhalten Vorgesetzten gegenüber wird hiervon nicht berührt. gez. Dillenburger.“ Mit Recht wendet sich das Organ der Polizeibeamten gegen diesen Erlaß und bemerkt, auch den Beamten im untersten Dienstgrad mit „Herr“ anzureden. Es wird dadurch das Ansehen der Vorgesetzten nicht geschädigt, wohl aber das Bewußtsein des Beamten im untersten Dienstgrade, auch Beamter zu sein, erheblich gehoben. Weiterhin erfordert das allgemeine Taktgefühl die Anrede eines erwachsenen Mannes mit „Herr“.

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Personalräte und die Weimarer Republik

Auf Einladung des Polizeihauptpersonalrates Niedersachsen referierte heute (22.10.1028) Dr. Dirk Götting vor rund 80 PersonalratsvertreterInnen der Polizei des Landes Niedersachsen die Hintergründe zur Gründung der Beamtenvertretungen in der Weimarer Republik. Spannend die Entwicklung der Obrigkeitspolizei zum Freund – Helfer auf der einen Seite, aber auch Straßenkämpfer. Der gut 50 Minuten lange Vortrag vermittelte sowohl ein Bild von den damaligen politischen Verhältnissen, wie auch von der enormen Aufbauleistung in der ersten Deutschen Republik ab 1918. Dann die Wende mit der Weltwirtschaftskrise und den folgendem Absturz. Die Lichtjahre der Bildung einer demokratisch orientierten Bürgerpolizei mit Personalvertretung und Polizeigewerkschaftern und der Übergang in ein autoritäres Unterdrückungssystem. Die schrecklichen Folgen mussten auch Polizeigewerkschafter der Weimarer Republik erfahren.

Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei

Tejessy – Bähnisch

Zum Geleit.

Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Beamtenschaft gegenüber dem Staat und die Formen ihrer Wahrnehmung sind seit langem heiß erstrebtes Ziel der Beamten.

Die größte preußische Beamtenschaft, die Polizeibeamtenschaft, hat ihre Wünsche seit Jahren in der Hoffnung zurückgestellt, dass eine reichsrechtliche Regelung des Beamtenrechts erfolge. Diese Hoffnung hat sich bisher nicht verwirklicht. Ihre Erfüllung ist noch nicht abzusehen. Der Herr Minister des Innern hat sich daher entschlossen, für die Schutzpolizei in einem Erlasse über die Beamtenausschüsse in der Schutzpolizei eine vorläufige Regelung auf einem wichtigen Gebiet des Beamtenrechts vorzunehmen. Dieser Erlass gibt den Beamten einer Hoheitsverwaltung zum ersten Male ein bis ins einzelne ausgearbeitetes Recht zur Wahrnehmung ihrer speziellen Interessen. „Über die Anfänge der Personalratsarbeit der Polizei: Beamtenausschüsse der Schutzpolizei“ weiterlesen