Buch: Handbuch für den Hilfs-Polizeibeamten

bearbeitet von B. Elster, Polizeimajor am Preußischen Polizei-Institut. 1933, Kameradschaft. Verlagsgesellschaft m.b.H., Berlin W 35 Flottwellstraße 3.

Seite 4 – Vorwort von Hermann Göring, Preußischer Minister des Innern:

„Deutsche Männer! Der Schutz des nationalen Staates liegt in Euren Händen. Es ist Euer Staat, über dessen Sicherheit und Würde Ihr zu wachen habt. Seid Euch bewußt, daß die Uniformen der nationalen Bewegung ein Ehrenkleid und das Amt eines Hilfspolizeibeamten ein Ehrenamt sind, die Euch zur strengsten Disziplin und höchsten Pflicherfüllung verpflichten. Euch sind damit nicht nur Rechte gegeben, sonder es werden auch Pflichten gefordert. Seid ritterlich und hilfsbereit denen gegenüber, die mit uns Deutschland wieder zur Höhe und Ansehen führen wollen, aber streng und unerschütterlich gegenüber seinen Gegner. Tut Eure Pflicht! Berlin, den 10. März 1933. Hermann Göring“

Das Handbuch hat 59 Seiten. Auszüge:

Wichtiger Auszug im „Zweiten Teil“:

Grundsatz:

Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Personen oder Sachen rechfertigt immer ein polizeiliches Eingreifen, selbst wenn eine Person dadruch in ihren Rechten beeinträchtigt wird. Denn das höhere Interesse gebietet ein höheres Recht!

Widersetzt sich der einzelne durch Gewalt dem allgemenem Staatswillen, so hebt er selber das Recht für sich auf, und die Gewalt, die der Vertreter des Staates anwendet, wird Recht.

An Rechtsbedenken darf der Bestand des Staates und die Sicherheit im Staate nicht scheitern.

Das Unterlassen einer Abwehrhandlung, die zugunsten des Staates oder seiner bedrohten Bürger erforderlich wird, wiegt schwerer als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel.“

Anmerkung: Die Rechtsgrundsätze der „Verhältnismäßigkeit“ und des „mildesten Mittels“ sind damit aufgehoben.

Buch als PDF:

Bestand: Ralf Hermes, 7.2.2020

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