Der Flaggenstreit – Tagesbeispiel vom 09.08.1924 aus der DEWEZET

Veröffentlichungen in der Deister- und Weserzeitung, der „Tägliche Anzeiger für das mittlere Wesergebiet und die angrenzenden Landesteile“ *

DEWEZET vom 09.08.1924

Abschrift zum lesen:

Der Flaggenstreit
Tagesbeispiel vom 09.08.1924 aus der DEWEZET.
Veröffentlichungen in der Deister- und Weserzeitung, der „Tägliche Anzeiger für das mittlere Wesergebiet und die angrenzenden Landesteile“ *

Schwarz – Weiß – Rot. Zum Flagenantrag der Deutschen Volkspartei.
Von Dr. F.T. Rode (Klein.Flottbek).
Anläßlich der bevorstehenden fünften Wiederkehr des Verfassungstages ist auch der Meinungsstreit über die Farben der deutschen Reichsflagge wieder in den Vordergrund der innerpolitischen Erörterungen gerückt. Hierbei dürfte der nachfolgende Aufsatz mit seinen wertvollen Aufschlüssen und geschichtlichen Parallelen von ganz besonderem Interesse sein. (D.Schriftl.)

Der zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Reichstages wiederum gestellte Antrag der volksparteilichen Reichstagsfraktionen, durch entsprechende Aenderung des Artikels 3 der Reichsverfassung, die schwarz-weiß-roten Reichsfarben an Ihren alten Platz zurückzuführen, hat in weitesten Volksschichten über die Parteigrenzen hinaus lebhafte Genugtuung erweckt, vor allem in den Kreisen, die durch Beruf oder geographische Lage mit dem Welthandel und der Seeschiffahrt eng verknüpft sind. Hat doch gerade bei ihnen der vor fast fünf Jahren erfolgte Beschluß der Nationalversammlung die alte Reichsflagge niederzuholen und durch eine andere Farbenzusammenstellung zu ersetzen, das schmerzlichste Bedauern erregt, da sie mehr als andere die moralischen Schädigungen und die praktischen Unzuträglichkeiten jenes Flaggenwechsels für unsere politische und wirtschaftliche Geltung abzuschätzen in der Lage waren. Das abgelaufene Jahrfünft hat diesen Warnungen und Abmahnungen nur zu sehr Recht gegeben: die neuen Reichsfarben haben im wesentlichen ihr Dasein als Flagge der staatlichen und kommunalen Baulichkeiten fristen müssen; sie sind in keiner Weise so zum Symbol und Gemeingut des Volksganzen geworden, wie es die alten schwarz-weiß-roten von 1867 bis 1918 geworden waren. Im Auslande, wo vor allem die Flagge eines Volkes und Landes ihre große repräsentative Bedeutung zu entfalten hat, ist die neue Reichsflagge einer einmütigen Ablehnung der dortigen wertvollen Bestandteile des Deutschtums begegnet; Die Kompromißlösung der alten Farben mit dem Winkel der neuen als Flagge der Seeschiffe hat als handgreifliche Halbheit bei den Schifffahrtskreisen erst recht keine Gegenliebe gefunden.     Insgesamt gesehen, muß man deshalb ohne Voreingenommenheit zu dem Ergebnis kommen, daß sich der Flaggenbeschluß der Nationalversammlung als ein vollständiger Mißgriff erweisen hat!

Hinzu triff noch die bedenkliche Beobachtung, daß seit dem Flaggenwechsel von 1919 die Sitte, die Landesflaggen zu hissen, wo man früher in den Reichsfarben flaggte, wieder in entschiedener Zunahme in Deutschland begriffen ist.  Die neuen Farben will man nicht hissen, die alten scheut man sich, polizeilichen Willkürakten oder gar der Beschimpfung durch irregeleitete, aufgehetzte Volkskreise preiszugeben: Also greift man zur Landesflagge. In ganz anderem Umfange, als vor zehn Jahren wehen heute an Sonn- und Festtagen längs der Wasserkante und an den Ufern unserer großen Ströme die schwarz-weißen Farben Preußens, die weißen Türme Hamburgs, die schleswig-holsteinische Trikolore; in anderen Gegenden wird es ebenso sein.    Darin liegt sicherlich keine Förderung des Reichsgedankens: Gewiß wollen wir die zum Teil Jahrhunderte alte ehrwürdigen Landesflaggen hochhalten, aber sie sollen neben, nicht als Ersatz für die Reichsfarben wehen und dies gar verdrängen!

So erscheint die Wiedergutmachung des 1919 begangenen Fehlers als eine Maßnahme, die sowohl der Geltung des Reiches nach außen, dem Zusammenhange der Auslandsdeutschen mit dem Vaterlande, wie auch der Wachhaltung des Reichsgedankens im Innern gleichmäßig zu dienen berufen ist. Vor einem jedoch muß man sich hüten bei diesem berechtigten Streben, den alten Reichsfarben wieder ihre Geltung zu verschaffen: vor der Verquickung mit parteipolitischen Zielen oder gar der Frage der Staatsform. Nichts ist für die Erringung der schwarz-weiß-roten Reichsflagge schädlicher, als wenn man sie zu einem Wahrzeichen monarchischer Ueberzeugungen machen wollte oder – wie es ebenfalls von extrem rechtsgerichteter Seite im letzten Wahlkampfe versucht worden ist – diese Farben parteipolitisch degradieren würde, etwa durch eine Scheidung in „schwarz-weiß-rote“ und Parteien mit anderen Farbsymbolen. Eine solche Auffassung des Kampfes um unsere alten Farben wäre nicht nur taktisch verkehrt, sondern auch geschichtlich falsch gesehen. Flaggen und Landesfarben sind nicht ein Etikett für die jeweilige Staatsform eines Landes, sondern der Ausdruck der Existenz eines Staates und Volkes als eines Gliedes unter den anderen Staaten und Völkern; sie haben weit mehr als ein innen- eine außenpolitische Bedeutung! Völker mit einer ausgeprägteren nationalen Gesinnung, als es die Mehrheit im Deutschland von 1918-19 war, haben dem auch stets Rechnung getragen. Sie haben im Falle von innenpolitischen Staatsumwälzungen nur dann zur Aenderungen der Farben und Flaggen gegriffen, wenn diese lediglich das Abzeichen einer durch eine solche Staatsumwälzung gestürzten Dynastie waren, wie z.B. das Bourbonische Lilienbanner in Frankreich. In allen anderen Fällen hat aber die Nationalflagge die einzelnen Formen des Staates überdauert: die blau-weiß-rote Trikolore Frankreichs hat unter beiden Napoleons, dem Bürgerkönigtum und drei Republiken geweht. Diese Flagge nicht anerkennen und im Falle seiner Thronbesteigung das Lilienbanner neu aufpflanzen zu wollen, ist bekanntlich der politische Fehler des Grafen von Chambord gewesen, der ihn gehindert hat, im Jahre 1873als Heinrich 5. Das französische Königtum zu erneuern. Es rächt sich aus legitimistischen Rechthabereien heraus, eine Tatsache zu verleugnen, die von den Republikanern, Bonapartes und Orleans gleichmäßig sanktioniert war! Mit der nämlichen Selbstverständlichkeit hat die rot-gelb-rote Flagge Spaniens unter den verschiedenen staatlichen Formen des Landes fortbestanden. Auch Brasilien ließ bei dem Übergang vom Kaisertum zur Republik im November 1889 die bisherige Nationalflagge – lediglich mit Fortfall der Kaiserkrone – unverändert in Geltung. Bloße Wechsel der Dynastien haben ebensowenig zu Flaggenwechseln geführt, wie die Beispiel Schwedens und Norwegens zeigen. Selbst bei Ablösung von Teilen eines Staates und Staatenzergliederungen hat man an den alten Farben festgehalten: Die drei, aus dem alten Neu-Granada hervorgegangenen südamerikanischen Republiken Kolumbien, Venezuela und Ecuador führen alle drei noch heute dieselben gelb-blau-roten Farben! Diese Beispiele, die sich noch vermehren ließen, zeigen, wie außerordentlich zurückhaltend man in anderen Staatswesen in Frage einer Abänderung der Nationalfarben selbst dann gewesen ist, wenn die Regierungsform und die staatliche Gestaltung eines Landes grunderschütternde Veränderungen hat durchmachen müssen!

Für uns Deutsche kommt für die Rückkehr zu den alten Farben außer diesem allgemeinen Grundsatze im Völkerleben dann noch in Betracht, daß Schwarz-Weiß-Rot keine zufällige Farbenzusammenstellung ist, sondern aus wohlerwogenen politischen und praktischen Gesichtspunkten gewählt wurde: Als 1867 nach der Schaffung des Norddeutschen Bundes die Notwendigkeit einer einheitlichen Flagge, namentlich für die Seeschiffahrt erwuchs, wählte man eine Zusammenstellung aus den Farben des größten Staates im neuen Bunde, Preußen (schwarz-weiß) und denen der kleinsten, der Hansestädte (rot-weiß). Diese Vereinigung erweis sich auch deshalb als folgerichtig, als sie gerade die Farben derjenigen Staaten auswies, die bisher die größten Kauffahrteiflotten Deutschlands unter ihren Flaggen hatten segeln lassen. Zudem enthielten die Landesfarben eines jeden anderen deutschen Staates doch mindestens eine auch aus der neuen gemeinsamen Flagge Schwarz-Weiß-Rot. Besonders angenehm berührte diese Wahl übrigens auch König Wilhelm 1., der die rot-weißen Farben Kurbrandenburgs, die in Preußens Flagge bisher ja gefehlt hatten, nunmehr in dem neuen Reichsbanner vertreten fand!

Ein halbes Jahrhundert hat diese Flagge über unserem Vaterlande geweht. Tausende und Abertausende von Schiffen haben unter ihr alle Ozeane durchfurcht. Sie hat deutsche Kaufleute und Siedler bis in die entlegensten Erdteile begleitet. Unter ihr haben kühne Forscher unbekannte und unwirtliche Landstriche der Menschheit erschlossen. Für sie sind ungezählte Scharen deutscher Männer und Jünglinge in den Tod gegangen, das Flaggenlied auf den Lippen, wie die Besatzung von S.M.S. „Iltis“ am 23. Juli 1896 am Vorgebirge Schantung. Eine solche Flagge hat ihr geschichtliches Recht hundert- und tausendfach errungen, und sie darf nicht für immer verschwunden sein als Ergebnis einer Parlamentsabstimmung in einer Zeit, wo der Sinn für das geschichtlich Gewordene und das realpolitisch Gebotene so verstört waren, wie leider in den Weimarer Tagen des Juli 1919! Heute, wo die revolutionäre Siedehitze doch vielfach ruhigeren Gedankengängen Platz gemacht hat, und wo wir wieder mehr Abstand zu Menschen und Dingen gewonnen haben, als vor fünf Jahren, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um das Unrecht des Flaggenwechsels, – ja, der noch mehr war als ein Unrecht, nämlich eine Dummheit, – wiedergutzumachen. Hierin die Initiative ergriffen zu haben, ist ein Verdienst der Reichstagsfraktionen der Deutschen Volkspartei, das nicht parteipolitisch zu bewerten ist, das vielmehr seinen vaterländischen Lohn in sich selbst trägt. Der Stein ist jetzt ins Rollen gekommen. Er wird nicht aufzuhalten sein, bis der Tag erscheint, wo wieder über unseren Häuptern an Land und auf See die alten ruhmriechen schwarz-weiß-roten Farben rauschen im Lichte der aufgehenden Sonne, die ein neuerblühendes, in wahrer Volksgemeinschaft geeintes Deutschland bestrahlen wird.

Zu der in dem Flaggenstreit-Artikel genannten Deutschen Volkspartei erschien in der gleichen Zeitung noch folgender Artikel:

Im Anzeigenbereich fand sich dann ein Veranstaltungsanzeige des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“ welches unter der aktuellen Reichsfahne als Republikschutz-Organisation ins Leben gerufen wurde.

Dann noch eine andere Anzeige, in der Vorstand des Arbeiterbildungsvereins veröffentlicht wurde und wo die Teilnahme an der o.g. Veranstaltung zurückgezogen wird.

DEWEZET vom 09.08.1924

DEWEZET Selbstdarstellung und „Impressum“:

DEWEZET vom 09.08.1924

*Die im Jahre 1848 gegründete Deister- und Weserzeitung ist die älteste , angesehenste und verbreitetste Tageszeitung Hameln sowie des gesamten mittleren Wesergebiets;sie erscheint täglich nachmittags außer Sonn- und Feiertags. Verlag und Druck: F.W.Niemeyer (Inhaber F un Th. Niemeyer), Hameln. Hauptschriftleiter und verantwortlich für Politik und Volkswirtschaft: Hand Alfred Meißner, für Lokales, Provinz, Theater und xxx, sowie für den übrigen redaktionellen Teil: Ludwig Ordemann, für den Anzeigenteil Louis Boß, sämtl. In Hameln.

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Zusammenstellung / Abschrift:

Ralf Hermes

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